Sozialministerium stellt klar: Pferdebesuch fällt unter die Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse

Die Bemühungen unserer Rechtsreferentin Dr. Nina Ollinger im Namen des NOEPS haben nach vielen intensiven Gesprächen nunmehr dazu geführt, dass endlich eine Klarstellung des Sozialministeriums erfolgt ist: Der Besuch des eigenen Pferdes zur Betreuung und notwendigen Bewegung wurde als „Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse” definiert (https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus—Haeufig-gestellte-Fragen.html).

Wir bitten darum, dass Reitstallbetreiber die notwendigen Anordnungen treffen, damit die Maßnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus nicht unterlaufen werden (Begrenzung der Anzahl der gleichzeitig anwesenden Einsteller, Hygiene, Sperren des Stüberls, etc).

Wir bitten Einsteller dringend darum, die angeordneten Maßnahmen unbedingt einzuhalten, damit es nicht zu verschärften Vorschriften kommen muss und die Betreuung des eigenen Pferdes für alle Einsteller weiterhin auch in der jetzigen Sondersituation möglich ist.

Für weitere und laufend aktualisierte Informationen dürfen wir weiterhin verweisen auf: https://www.ra-ollinger.at/aktuelles/covid-19-coronavirus-und-die-pferdewelt-rechtliche-infos-und-updates/