NOEPS Unfall- und Haftpflicht-Versicherung
Mit Unterstützung des NOEPS und der NÖ Landesregierung sind ab 1.1.2015 alle NOEPS Mitglieder automatisch unfall- und haftpflichtversichert. Versicherter Personenkreis ist der NOEPS mit all seinen Mitgliedsvereinen, FunktionärInnen, TrainerInnen, Angestellten und Mitgliedern. Speziell für Organwalter und Rechnungsprüfer ist eine Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung inkludiert.
Sport-Unfallversicherung
>> Alle Infos gibt es unter www.diehelden.at/noeps
Die Versicherungssummen betragen je Person:
€ 4.000,– ………. für den Todesfall
€ 30.000,– ………. für dauernde Invalidität (ab 15 % Invaliditätsgrad)*
€ 1.000,– ………. für Unfallkosten / Heilkosten / Bergungskosten
€ 10.000,– ………. für kosmetische Operationen
€ 500,- ………. für Knochenbruch
€ 300,- ………. Schmerzensgeld bei 7 Tagen Spitalsaufenthalt
€ 600,- ………. Schmerzensgeld bei 14 Tagen Spitalsaufenthalt
€ 900,- ………. Schmerzensgeld bei 21 Tagen Spitalsaufenthalt
€ 300,– ………. Rehab-Pauschale
€ 1.500,– ………. garantierte Sofortleistung
*) Eine Versicherungsleistung für dauernde Invalidität erfolgt erst dann, wenn der festgestellte Invaliditätsgrad 15 % übersteigt. Für Invaliditätsgrade von 15 % und darunter wird keine Leistung erbracht. Bei Invaliditätsgraden über 15% entspricht die Versicherungsleistung dem Invaliditätsgrad in Prozent der Versicherungssumme (Lineare Leistung 1:1).
Umfang der Versicherung:
- Die Versicherung umfasst Unfälle, von welchen die versicherten Mitglieder bei der Teilnahme an Veranstaltungen des eigenen Vereines oder anderer gleichartiger Vereine betroffen werden. Darunter fällt das Training, Vereinsversammlungen, Festlichkeiten und ähnlichen Veranstaltungen, an denen auf Veranlassung des Vereines teilgenommen wird, so wie bei im Auftrag des Vereines verrichtete Besorgungen.
- Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Unfälle bei der Teilnahme an Landes-, Bundes- und internationalen Wettbewerben und erstreckt sich weiters auf Unfälle bei der berufsmäßigen oder entgeltliche Ausübung des versicherten Sportes.
- Für die versicherten Mitglieder erstreckt sich die Versicherung außerdem auf Unfälle bei der Ausübung des versicherten Pferdesportes (Reiten, Fahren, Voltigieren, …) auch außerhalb der Vereins- und Wettkampftätigkeit.
Der Versicherungsschutz gilt auf der ganzen Erde.
Beispiele:
o Max Mustermann ist mit dem Reitverein Glückauf auf Skiausflug und verletzt sich.
o Beim Vereinsabend des Reitvereins Hufeisen stürzt Frau Meier und bricht sich das Bein.
o Herr Fernweh borgt sich in seinem Texas-Urlaub ein Pferd aus und stürzt beim Ausritt von diesem und verletzt sich.
o Frau Springer stürzt bei einem internationalen Reitturnier vom Pferd und trägt schwere Verletzungen davon.
>> Alle Infos gibt es unter www.diehelden.at/noeps
Vereins- und Sport-Haftpflichtversicherung
Die Vereins-Haftpflichtversicherung bietet einen seit Jahren erprobten und bewährten Versicherungsschutz für die Vereinsführung, die Angestellten der Vereine und alle ehrenamtlichen vom Verein beauftragten Trainer und Helfer. Natürlich genießen auch alle Vereinssportler im Rahmen ihrer Vereinstätigkeit unterstützenden Haftpflicht-Versicherungsschutz. Dieser gilt für den normalen Vereins- und Trainings- und Wettkampfbetrieb.
Versicherungssummen:
€ 2.000.000,- ………. für Personen und Sachschäden sowie Mietsachschäden (lt. Pkt. 6.d)
€ 100.000,- ………. für Vermögensschäden des Vereinsvorstandes und Rechnungsprüfer des Vereins (laut Punkt C)
€ 100.000,- ………. für Schäden an unbeweglichen, gemieteten oder gepachteten Sachen (laut Pkt. 6.e)
€ 1.500,- ………. für Schäden an beweglichen, gemieteten oder gepachteten Sachen (laut Pkt. 6.e)
Der Selbstbehalt für den erweiterten Versicherungsschutz zu Pkt. 6.d), 6.e), 6.f) beträgt pro Schadenereignis € 200,00.
Insbesondere ist zu erwähnen, dass die Haftpflichtversicherung weltweit gilt (ausgenommen Kanada, USA und Australien), dass sämtliche Veranstaltungen der Vereine (von Vereinsfeiern bis zu internationalen Turnieren) – unabhängig davon ob sie dem OEPS gemeldet wurden – versichert sind und dass auch im Sinne des neuen Vereinsgesetzes (01.01.2012) für die Funktionäre und Rechnungsprüfer der Vereine eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von € 100.000,– besteht.
Beispiele:
o Ein Reitlehrer bzw. Helfer oder Vereinsmitglied wird von einem Reitschüler bzw. Reiter auf Schmerzensgeld und Verdienstentgang verklagt, weil dieser behauptet aus dessen Verschulden vom Pferd gestürzt zu sein und sich dabei verletzt hat. Auch die Sozialversicherung meldet eine Regressforderung an.
o Bei einer Vereinsveranstaltung, einer Feier oder einem Reitturnier des Vereins stürzen Aufbauten um und verletzen Gäste, Zuseher oder Vereinsmitglieder. Weiters wird dabei das Pferd eines Teilnehmers verletzt. Schadenersatzforderungen aller Geschädigten werden an den Verein und seine Vorstände gestellt.
Bitte beachten:
Die Vereins-Haftpflichtversicherung ersetzt NICHT die Pferde-Haftpflichtversicherung, welche das Risiko der Haltung, Verwahrung, Betreuung, Verfügung, Verwendung, Belegung etc. des Pferdes abdecken soll. Die Unfallversicherung gilt analog ebenso nur für das Vereinsmitglied und nicht das Pferd.
Weitere Informationen:
Weitere Informationen, die besonderen und allgemeinen Bedingungen über die Sportunfall- wie Haftpflichtversicherung sowie weitere Reitsportversicherungen findet man auf der Homepage unserer Versicherungs-Partner vom Versicherungsbüro Held & Held.
Für die Schadensabwicklung wenden Sie sich bitte direkt an das Versicherungsbüro.
Alle Infos erhalten Sie unter www.diehelden.at/noeps
Bei etwaigen Fragen steht Ihnen das Versicherungsbüro Held & Held selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.
Versicherungsbüro Held & Held – W. Held GmbH
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