FAQ

Bitte € 35.- auf das Konto des NOEPS (IBAN AT49 3225 0000 0050 1866) überweisen.
Die Einzahlungsbestätigung, ein Passfoto (gerne auch als .jpg per Mail) und möglichst genaue Angaben (Name, auf den der Pass lautet, Adresse, Jahr in dem die Prüfung abgelegt wurde, Ihre Kontaktdaten für Rückfragen, etc.) an den NOEPS (gerne per Mail an office@noeps.at) schicken, der dann, nach erfolgte Prüfung der Angaben, ein Duplikat ausstellt und zusendet.

So erreichen Sie uns: 
Niederösterreichischer Pferdesportverband
Am Wassersprung 2 / Top 1
2361 Laxenburg

Tel. + 43 (0) 2236 / 71235
Fax: + 43 (0) 2236 / 73377
office@noeps.at

Turnierpferderegistrierungen werden nur beim OEPS vorgenommen.

In der neuen Richtlinie der EU wird festgelegt:
(Entscheidung 2000/68/EG vom 22. 12. 1999 zur Änderung der Entscheidung 93/623/EWG)

Jedes Pferd, das seinen Stallbereich, Anlage, Bauernhof verlässt und an einen anderen Ort gebracht wird, unabhängig, ob es geritten, gefahren oder transportiert wird (auch innerhalb von Österreich), muss ab 1.7.2000 im Besitze eines Pferdepasses (Equiden-Pass) sein.

Um festzustellen, ob ein Pferd zur Schlachtung bestimmt ist und somit nur mit bestimmten Arzneimittel behandelt werden darf, ist vom Besitzer anzugeben, ob das Pferd zur Schlachtung vorgesehen ist oder nicht. Falls das Pferd zum Verzehr geschlachtet werden soll, hat jeder behandelnde Tierarzt verabreichte Medikamente (lt. Verordnung EWG Nr. 2377/90) in den Pass einzutragen. Die Tierärzte werden von der Veterinärbehörde angewiesen, bei jeder Behandlung einen Pferdepass zu verlangen.

Die Pferdedaten sind vom Besitzer im Formular einzutragen, Diagramm und Beschreibung des Pferdes sind von einem Tierarzt laut dem im Formular eingearbeiteten Merkblatt auszufüllen.
Bei österr. Pferden (Haflinger, Noriker, Warmblut, Quarter Horse…mit Papier) ist der Antrag mit Originalpapier an den Zuchtverband einzusenden.

Pferdepassantragsformulare können nur per Post versandt werden!

Eine Bereitstellung über Internet ist leider nicht möglich, da für dieses doppelseitige (!) Formular spezielle Formate und Papierqualitäten erforderlich sind.

Bestellungen können aber per eMail, mit „Antragsformular“ im Betreff und Ihrer Postadresse, an Monika Hatsy unter m.hatsy@oeps.at entgegen genommen werden.

Alle zusätzlichen Änderungen, Eintragungen etc. werden gesondert – gemäß Gebührenordnung – in Rechnung gestellt.

Sie können unter https://www.noeps.at/mitgliedschaft/ das Onlineformular ausfüllen und so einen Antrag auf Mitgliedschaft in Ihrem Wunschverein stellen.

Eine weitere Möglichkeit wäre es, das Formular Beitrittserklärung auszufüllen und dieses dann bei Ihrem Verein abzugeben. Dieser leitet dann Ihr ausgefülltes Formular an den NOEPS weiter (ganz wichtig: bitte unbedingt mit Vereinsadresse).

Die Kündigung der Mitgliedschaft kann ebenfalls nur über den Reitverein erfolgen, bei dem Sie Mitglied sind und muss bis spätestens 31. Oktober des laufenden Jahres erfolgen, damit ihr Mitgliedsbeitrag für das nächste Kalenderjahr nicht mehr fällig wird!

Diese Kündigung muss vom Verein schriftlich an uns weitergeleitet werden (zur Vermeidung späterer Unklarheiten ist es ratsam die Kündigung schriftlich (per Mail, Fax oder per Post eingeschrieben) an den Reitverein zu schicken und einen Beleg aufzuheben).

Lizenzprüfungstermine finden Sie im Menüpunkt Termine => Prüfungstermine.

Die Anmeldung erfolgt direkt beim veranstaltenden Verein, die Nenngebühr beträgt Euro 40.-und wird direkt beim Veranstalter bezahlt.

Nach bestandener Prüfung erhalten Sie das Originalprotokoll und einen Durchschlag (bitte unbedingt gut aufheben!) und einen Erlagschein, mit dem Sie die Jahresgebühr von 87 Euro an den OEPS einzahlen können um ihre Lizenz gültig werden zu lassen. Die Lizenz für Jugendliche bis 16 Jahre beträgt 40 Euro.

Sollten Sie einen Prüfungsteil nicht bestanden haben, können Sie diesen Teil innerhalb von 3 Jahren entweder bei einer weiteren Prüfung oder im Zuge von Turnierteilnahmen nachholen.

In dem Fall wenden Sie sich bitte unter +43 (0) 2236 / 71 235 an unser Büro.

In dem Fall müssen Sie bei dem Landesfachverband, dem Sie angehören, eine Genehmigung einholen.

Musterstatuten für die Vereinsgründung finden Sie auf unserer website im Menüpunkt Service bei den Downloads unter Vereinserrichtung.

Die Statuten und die Anzeige der Vereinserrichtung sind bei der zuständigen Vereinsbehörde (Bezirkshauptmannschaft, Bundespolizeidirektion oder Magistrat) einzureichen. Die Anzeige der Vereinserrichtung ist von zwei Proponenten (Vereinsgründern) zu unterfertigen, sollten Sie bereits organschaftliche Vertreter (Vorstand) haben, dann vom Obmann und Schriftführer.

Wenn Sie den “Bescheid zur Aufnahme der Vereinstätigkeit” bekommen haben, beantragen Sie die Aufnahme beim NOEPS per E-Mail und übermitteln uns bitte gemeinsam mit dem Bescheid zur Aufanhme der Vereinstätigkeit auch die Statuten und den Zentralregisterauszug.

Ihr Antrag wird dann so schnell wie möglich bearbeitet und Sie werden benachrichtigt. An Kosten kommen auf Sie zu: eine einmalige Einschreibgebühr von Euro 50,–, ein Mitgliedsbeitrag von Euro 39,– pro Mitglied im Jahr 2024 (zumindest Euro 195,– pro Jahr).

In der Ordentlichen Generalversammlung am 12.06.2023 wurde eine jährliche Anpassung der Mitgliedsbeiträge nach dem VPI 2020 beschlossen, wobei der Jahresdurchschnitt der monatlichen VPI Indexwerte des Vorjahres für das Folgejahr herangezogen wird.
Das bedeutet konkret: Der Jahresdurchschnitt des VPI 2020 für das Jahr 2022 beträgt 11,6%. Daher wird der NOEPS-Beitrag, welcher jedem Verein pro beim NOEPS gemeldetem Mitglied verrechnet wird, im Jahr 2024 EUR 39,- betragen.

Detaillierte Infos zu Vereinsgründungen finden Sie auch auf der Website des BMI  unter http://www.bmi.gv.at/vereinswesen.

Im FENA Lehrbuch des OEPS (dort erhältlich) bzw. in den entsprechenden Abschnitten der ÖTO.

Die Schwierigkeitsgrade und detaillierten Anforderungen für Sonderprüfungen aller Art finden Sie in der Österreichischen Turnierordnung (ÖTO), die Sie auf der Homepage des OEPS unter http://www.oeps.at im Menüpunkt Service bei Downloads Regulative herunterladen können.

Im Menüpunkt Termine/Prüfungen. Dort finden Sie auch die Kontaktadressen der durchführenden Vereine für die Anmeldung und nähere Infos.

Sofort nach dem erfolgreichen Ablegen der Reiterpaßprüfung dürfen lizenzfreie Bewerbe auf Turnieren gestartet werden (es ist nicht erforderlich auch im Besitz der Reiternadel zu sein – diese ist nur auf dem Weg zur Erlangung der Reitlizenz notwendig!).
Sie müssen allerdings vor ihrem ersten Start ihr Pferd beim OEPS als Turnierpferd registrieren lassen.