Vergleich
Der NOEPS erklärt, dass die Behauptung, die Mitglieder des Wahlvorschlages Kager hätten die einstweilige Verfügung des Bezirksgerichtes Mödling erschlichen oder erschwindelt, nicht aufrecht erhalten wird und mit dem Ausdruck des Bedauerns zurückgezogen wird.
OGH hat Unterlassungsklage abgewiesen
„Der Oberste Gerichtshof hat mit Urteil vom 27.06.2023, 4 Ob 22/23y rechtskräftig die Urteile der Vorinstanzen bestätigt, wonach die durch Ing. Kager und Frau Schellenbauer gegen Mag. Choc und Mag. Kermer geführte Unterlassungsklage abgewiesen wurde. Begründet wurden die Entscheidungen in rechtlicher Hinsicht damit, dass die Ungültigerklärung des Wahlvorschlags Kager eine wirksame Entscheidung des Vorsitzenden der Generalversammlung darstellt. Dementsprechend wurde Mag. Petra Choc in der Generalversammlung vom 21.06.2021 wirksam zur Präsidentin des Niederösterreichischen Pferdesportverbands gewählt und folglich ist der Wahlvorschlag Choc rechtmäßiger Vorstand des NOEPS – dies gilt jeweils solange keine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung über eine allfällige erfolgreiche Anfechtung der Ungültigerklärung des Wahlvorschlags Kager bzw. der Wahl vorliegt.“