Wichtige Info! Neue Bestimmung zu Sonderprüfungen außer Kraft
NOEPS intern (03.02.2026) – Laut einem aktuellen Umlaufbeschluss des OEPS Präsidiums wird der Passus aus dem Teil D der ÖTO (Fassung 1.1.2026) zu den §§ 1404/1405 (Reiterpass/FENA und ÖRN), der besagt, dass „Sonderprüfungen ausschließlich durch einen aktiven Ausbilder geleitet bzw. organisiert werden dürfen“ – mit sofortiger Wirkung vorübergehend außer Kraft gesetzt. Die Regelung wird im Präsidium am 17. März erneut besprochen und entschieden.


