Aktuelle Information zum Thema Corona und Reitstallbesuche
Nach wie vor herrscht Unsicherheit, die auch von diversen Personen und Stellen geschürt wird. Dazu dürfen wir folgendes Update unserer Rechtsreferentin Dr. Nina Ollinger veröffentlichen: Seit Tagen herrscht Verunsicherung, wegen eines neuen Gesetzes, das keine auf den ersten Blick klare Auslegung für Reitbetriebe bietet und die zudem durch eine oberflächliche Auslegung der Rechtsgrundlagen durch Institutionen und andere Personen geschürt wird.
Ich darf jedoch darauf hinweisen, dass ich nach Rücksprache mit der Wirtschaftskammer erreichen konnte, dass diese nunmehr im Rahmen ihrer Kriterienliste bezüglich der Reitställe offiziell veröffentlicht hat:
Zulässig, wenn Tiergesundheit und Pflege durch Mitarbeiter oder Pferdebesitzer
Nicht zulässig: Reitunterricht
https://www.wko.at/service/kriterien-schliessung-von-geschaeften.pdf
Des Weiteren erreichte mich ein Informationsschreiben der WKO, das eine Mandantin/Reitstallbetreiberin, dankenswerterweise für die Veröffentlichung zur Verfügung gestellt hat (Download Link).
Hingewiesen wird darauf, dass gegenüber Bezirkshauptmannschaften oder der Polizei mit rechtlichen Argumenten zu argumentieren sein wird, warum Einsteller zu ihren Pferden dürfen. Hierzu habe ich unter folgendem Link https://www.ra-ollinger.at/aktuelles/covid-19-coronavirus-und-die-pferdewelt-rechtliche-infos-und-updates alle aktuellen Informationen zusammengetragen, die jederzeit und tagesaktuell eingesehen werden können.
Bitte beachten Sie: Jeder Reitbetrieb hat für sich selbst zu entscheiden, wie er mit dieser Krise umgeht. Wir stellen hier lediglich Informationen zur Verfügung. Wir weisen jedoch darauf hin, dass Einstellbetriebe die Verwahrerhaftung trifft und bei zB nicht ausreichender Bewegung und dadurch erforderlicher Kolik-Operation oder dem folgenden Tod des Pferdes Schadenersatz (Operationskosten, Wertersatz) zu leisten sein könnte. Dieses Risiko ist für einen Einstellbetrieb entsprechend abzuwägen.
Diverse Stellen empfehlen, wie die Einhaltung des Gesetzes im Reitbetrieb umgesetzt werden kann; daraus ergeben sich die Empfehlungen des Abstandes zueinander und der Beschränkung der Anzahl der gleichzeitig im Reitstall anwesenden Personen.
Für weitere Details bitte ich Sie, sich unter https://www.ra-ollinger.at/aktuelles/covid-19-coronavirus-und-die-pferdewelt-rechtliche-infos-und-updates immer aktuell zu informieren.
Quelle: Pferderechtsanwältin Dr. Nina Ollinger