Charitiy auf der Long View Ranch

Am 2.12. veranstaltete die Long View Ranch einen Charity-Weihnachtsmarkt für den Verein e.motion, Lichtblickhof. Dieser Verein arbeitet mit krebskranken Kindern und ermöglicht diesen nicht nur Equotherapien, sondern auch Urlaube mit den Pferden, weg vom Alltag, und unterstützt, wo es möglich ist.


Wir sind sehr gerührt und dankbar, dass so viele Besucher unserer Einladung folgten und die tolle Veranstaltung unterstützt haben. Wir können rund 3.000 Euro an den Verein e.motion weitergeben!!

Unsere Gäste unterhielten sich bei Orangenpunch, Maroni und Würsterl, gewärmt von Holzöfen der Feuerwehr Stattersdorf – Danke! Der Hausherr ritt eine Westernvorführung und das Team machte Stallführungen und sorgte für das leibliche Wohl!

Ein besonderer Dank gilt Franziska und Wolfgang Lengauer, die einen echten Maronibrater gesponsert haben, der uns mit wunderbar guten Maronis und Kartoffelscheiben versorgt hat. Bäcker Florian Hink, der Kletzenbrot, Semmerln und Kekssäckchen spendete. An Imker Rudi Sperl, der seinen Honig zum Verkauf zur Verfügung stellte. Fleischhauer Ernst Strohmaier, der uns mit Leberkäse und Würsterl unterstützte. Ein weiteres Dankeschön gebührt der Familie Tiefenbacher, Oberhellgrund, mit ihren sehr guten Bioprodukten, die wir ebenfalls zum Verkauf anbieten konnten, sowie dem AGM Markt St. Pölten, der uns bei der Abwicklung des Einkaufes half. Marlene Witzmann organisierte den Kontakt zum Punschweinbauern – Danke! Frau Schmid entwarf die Einladungen – Danke!

Wir bedanken uns herzlich bei der Präsidentin des österreichischen Pferdesportverbandes, Frau Max-Theurer, die durch eine großzügige Spende dem Verein e.motion unterstützt.

Ein besonderer Dank gilt auch den Mitarbeitern der Long View Ranch und Helga Schwarzenbohler für die große Unterstützung bei allen Arbeiten rund um das Fest, ohne die es nicht möglich gewesen wäre!

Gabriele Dautzenberg-Holzer – Long View Ranch

 

Das HCHC lässt auch im nächsten Jahr mit Top-Turnieren aufhorchen….

Der Weikersdorfer Veranstaltungskalender 2018 ist vollgespickt mit vielen Highlights, Turnierklassikern und etlichen Meisterschaften

Die Turniere im High Class Horse Center sind fixiert und sorgen auch in der kommenden Turniersaison 2018 für ein erstklassiges Programm: Klassiker dürfen dabei natürlich nicht fehlen wie das Oster- und Pfingstturnier, das Anfängerturnier mit der HCHC Rookie Challenge sowie VVÖ und Araber Dressurcup im Juni, das gern besuchte Spezialrassenturnier im Oktober oder der vom Bartlgut gesponserte Hallencup im November.

Der Veranstaltungskalender wird aufgewertet mit der Donau-Bohemia-Trophy im März (17.-18.03.2018) sowie dem Meisterschaftswochenende von 29.06.-01.07.2018, wo nicht nur die Staatsmeisterschaften im Reining entschieden werden, sondern auch die ÖM im Westernreiten. Darüber hinaus ist das HCHC von 20.-22.7.2018 Gastgeber der Western-BLMM und von 26.-28.10.2018 Austragungsort der AQHA ÖM.

Ganz neu im Programm ist die Imunol Dressage Challenge, über die ihr bald mehr erfahren werdet.

Es ist also wieder einiges los im High Class Horse Center!

Insgesamt 13 Western- und Dressurturniere zählt der Weikersdorfer Veranstaltungskalender, der die Arrivierten von Februar bis November auf die noble Anlage von Elli und Jörg Preimesberger lockt. Und diese punktet nicht nur mit dem großzügigen Angebot an Indoor- und Outdoor-Reitflächen, einer Anzahl an fixen Turnierboxen und feinem Ambiente als tolle Turnierlocation, sondern bietet mit der RIDERS LOUNGE auch einen beliebten Treffpunkt mit erstklassiger Küche. Ein rundum perfektes Gesamtpaket, das keine Wünsche mehr offen lässt.

Das  gesamte Team des High Class Horse Centers freut sich schon auf den Startschuss in die neue Turniersaison, der bereits von 17.-18. Februar 2018 mit dem CDN-A* CDN-B als Training für die Sichtung im Racino und der neu ins Leben gerufenen Imunol Dressage Challenge fallen wird.

Zuvor darf man sich in der RIDERS LOUNGE über Einladungen freuen, wie zur Silvesterfeier mit 5-Gang-Menü am 31.12.2017 oder zum geselligen Treff beim Jäger-Punsch am 29. Dezember 2017.

Bleibt informiert über die Facebook-Seite der RIDERS ROUNGE:https://www.facebook.com/RidersLoungeWeikersdorf/

 

Der HCHC-Turnierkalender 2018:

  • 17.-18.02.2018: CDN-A* CDN-B
    Training für die Sichtung im Racino
    Imunol Dressage Challenge
  • 17.-18.03.2018: CDN-A* CDN-B
    Donau Bohemia Trophy (1. Quali)
  • 31.03.-01.04.2018: CDN-A* CDN-B
    Osterturnier
  • 20.-22.04.2018: Western
    AQHA Cup, OEPS
  • 19.-20.05.2018: CDN-A* CDN-B
    Pfingstturnier
    Imunol Dressage Challenge
  • 09.-10.06.2018: CDN-C
    Anfängerturnier
    HCHC Rookie Challenge
    VVÖ und Araber Dressurcup
  • 29.06.-01.07.2018: Western
    OEPS, Staatsmeisterschaft Reining, ÖM Westernreiten
  • 20.-22.7.2018: Western
    OEPS BLMM
  • 15.-16.09.2018: CDN-B
    Niederösterreichische Landesmeisterschaften
  • 13.-14.10.2018: CDN-B*
    Spezialrassenturnier
    VVÖ Dressurcup und Araber Finale
  • 26.-28.10.2018: Western
    AQHA ÖM, Futurity, Maturity, AQHA Cup
  • 09.-11.11.2018: CDN-A* CDN-B
    Bartlgut Cup Vorrunde
  • 23.-25.11.2018: CDN-A* CDN-B
    Bartlgut Cup Finale

Ergebnisse: www.horse-events.at

News: www.pferdenews.eu

Infos: www.hchc.at

Advent in Schloss Hof

Auch in der Weihnachtszeit ist das Barockschloss Prinz Eugens eine Reise wert. Neben dem mit viel Liebe und Geschmack errichteten Adventmarkt wird das Thema Pferd großgeschrieben.
Zum Angebot zählen eine lebende Krippe, Ponyreiten für Kinder und auch Kutschenfahrten für die Besucher. Ebenfalls zu besichtigen gibt es
Lipizzaner, alte österreichische  Pferderassen und auch Pferde des
3.Dragonerregiments und auch die berühmten  weißen Barockesel. Für alle die gefahrlos selbst kutschieren möchten gibt es einen Fahrsimulator der einen weiteren Höhepunkt darstellt. Für Interessierte gibt es weitere Einblicke in alle Handwerksberufe rund ums Pferd.
Text: Erin Gürtler

Winterzeit ist Kurszeit im URFV Allhartsberg

Das verlängerte Wochenende wurde im URFV Allhartsberg für Kurse genützt.

Am Freitag und Samstag hielt  Gerald Rössler ​einen Fahrkurs ab. Top motivierte Fahrer und Fahrerinnen holten sich für die Weihnachtsfeiertage noch einige Trainingstipps bei Gerald Rössler. ​

Von Freitag bis Sonntag reiste auch eine große Anzahl von Fahrern  des Reit- und Fahrvereines Wurzer aus Ruprechtshofen an. Dressur-, Hindernisfahren und feste Hindernisse wurden mit Christian Schlögelhofer trainiert.

Am  Sonntag 11.10.2017 beschäftigte sich Frau Ingrid Gampe-Benedict ​in ihrem

​ Workshop – PferdeZeitBewusst –für FreizeitreiterInnen, Freizeitreiterkurs gefördert aus den Mitteln des NOEPS & OEPS​  im Theorieteil mit den Themen:

  • Wie kann Freizeit zu Wellnesszeit mit dem Pferd werden
  • Die Sinne des Pferdes
  • Wie lernt ein Pferd?
  • Grundlagen der Biomechanik/Bioenergetik von Pferd/Reitpferd/ReiterInnen
  • Hilfengebung –verstanden als „Hilfe-geben“
  • Sicherheitsbedürfnis als Basis für Lernerfolge
  • Fun-Faktor als Lernmotivation

o Alternative Bewegungsangebote für Pferde unter dem Sattel und

o Am Boden

  1. Praxis
  • Wahrnehmungs- und Achtsamkeitsübungen einzeln und mit PartnerIn (ohne Pferd)
  • Beobachten und Erkennen von Pferdeverhalten,
  • Verhaltensänderungen und Lernschritte unter dem Sattel durch verschiedene  Bewegungsangebote mit einzelnen  Pferden in der Halle.

Die TeilnehmerInnen waren vom Workshop restlos begeistert und konnten viele neue Eindrücke, Erfahrungen und Ideen zum Nachdenken und Ausprobieren mit nach Hause nehmen. Ein gelungener Kurs, mit sehr guten Tipps, wie ich meine “ Freie Zeit“ mit dem Pferd/Pony bewusster und achtsamer verbringen kann.

Charity Punsch beim Reiterstadl am 15. & 16.12.!

Für den guten Zweck, lädt der Reiterstadl zum Charitiy-Punsch!

 

Der Reitverein Mühlbachhof – Bartmann aus Ebenfurth blickt auf ein besonders erfolgreiches Jahr zurück

Der Reitverein Mühlbachhof, unter der sportlichen Leitung von DI Romana Scharf, ist stolz auf seine pferdebegeisterten SportlerInnen!

In der heurigen Turniersaison wurden 20 Dressur- und Springturniere, 2 Jungzüchterveranstaltungen, 6 Schulpferdetrophy Bewerbe und 3 Reitertreffen besucht.

Am 1. Mai veranstaltete der Reitverein eine Vorrunde der Schulpferdetrophy auf der eigenen Anlage, mit einer Rekordanzahl von 68 Teilnehmern. Sieben 4er Mannschaften und zwanzig 2er Mannschaften gingen an den Start. Auch für die 16 Führzügel- und First Ridden-Kinder war dieser Tag ein tolles Erlebnis, denn sie konnten der Richterin ihr reiterliches Geschick zeigen und Turnierluft schnuppern.

Der Reitverein veranstaltete heuer am 12. und 13. August zum ersten Mal zwei C-Neu Turniere und freute sich über zahlreiche Starter beim Springturnier am Samstag und beim Dressurturnier am Sonntag.

Im Rahmen dieser Veranstaltung kürte der Reitverein seine Vereinsmeisterin 2017 Nina Baswald.

Bei den Sonderprüfungen zum Großen Hufeisen, Reiterpass und Reiternadel am 11. Juli und 29. August brillierten insgesamt 44 Prüflinge.

Das große Engagement von Romana Scharf und dem Jungzüchterteam brachte einen beachtlichen internationalen Erfolg bei der Jungzüchter WM in Kanada im Juli und beim Bundeschampionat in Stadl-Paura (OÖ).

Am 1. Oktober bestätigte das Team Mühlbachhof seine Favoritenrolle und wurde sowohl Altersgruppen- als auch Gesamtsieger. In der Einzelwertung gewann Viktoria Riegler vor Patricia Schabhüttl und Katharina Fux.

Die Vierkämpferinnen des Reitvereins konnten an den Erfolg des Vorjahres anknüpfen und triumphierten erneut bei den Österreichischen und NÖ Landesmeisterschaften im Reitervierkampf am Prunnehof.

Nach den absolvierten Disziplinen Dressur, Schwimmen, Springen und Laufen freute sich die Mannschaft Jugend mit Kathrin Müllner, Laura Groschedl, Nina Baswald und Jasmin Kobold über den Landesmeistertitel und den dritten Platz bei der Österreichischen Meisterschaft.

Victoria Böck, Mara Bauer und Laura Pletz freuten sich über den Titel Vizestaatsmeister der Nachwuchsmannschaften. In der Einzelwertung wurden Jasmin Kobold Österreichische Meisterin und NÖ Landesmeisterin der Jugend und Laura Groschedl Österreichische Vizemeisterin und Landesmeisterin der Jugend. Im Nachwuchs wurde Victoria Böck 3. bei der österreichischen Meisterschaft und 2. bei der NÖ Landesmeisterschaft.

Bei der ASKÖ-Meisterschaft der Dressurreiter in der Freudenau (der Reitverein trat mit diesem Jahr ebenfalls dem ASKÖ bei) am 30. September und 1. Oktober zeigten sich Jasmin Kobold und das Pony Strahlemax in Höchstform und holten sich den Tagessieg und den Gesamtsieg in der Jugendklasse.

Der krönende Abschluss der heurigen Saison gelang unseren sechs Reiterinnen beim Finale der Equiva Schulpferdetrophy am 15. Oktober 2017 in Tullnerbach: Der RV Mühlbachhof gewann zum 5. Mal das springbetonte Finale in der 4er Mannschaft und zum 4. Mal das springbetonte Finale in der 2er Mannschaft.

Weiters konnten wir den ersten und dritten Platz in der Youngsterwertung (Jasmin Kobold, Mara Bauer) und den ersten und zweiten Platz (Laura Groschedl und Nina Baswald) in der allgemeinen Klasse für uns beanspruchen.

Fotos und Beiträge zu den Veranstaltungen finden Sie unter www.bartmann-ebenfurth.at, www.schulpferdetrophy.at, www.noeps.at, www.pferdezucht-austria.at und www.platoness-images.com.

Text: Nadja Geisen, Lisa Schöfbeck / Romana Scharf – Reitverein Mühlbachho

Kolumne: Recht gehabt? (Teil 20)

BVG-Erkenntnis zur pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE)

Laut einer Aussendung der BSO (Österreichische Bundessportorganisation) vom 15.11. hat das Bundesverwaltungsgericht nun eine noch nicht rechtskräftige Erkenntnis in einem Verfahren rund um die PRAE gewonnen. Konkret ging der ASKÖ Salzburg gegen einen Bescheid der GKK Salzburg vor, die die PRAE nicht für den Fit- und Gesundheitssport anerkannte.

Die nun ergangene Erkenntnis „bestätigt die seit Jahren eingenommen Position des Sports, dass bei der Einführung der PRAE im Jahr 2009 vom Gesetzgeber beabsichtigt war, jede Form der sportlichen Tätigkeit in gemeinnützigem Rahmen der Anwendung eines pauschalen Aufwandsersatzes zugänglich zu machen.“

Die gesamte Aussendung der BSO-Service im Sport finden Sie hier: Aussendung BSO Reiseaufwandsentschädigung

Am 24.12.: Licht von Betlehem!

Bereits zum 24. mal wird am 24. Dezember 2017 um 13:00 h das Originallicht von der Geburtsgrotte Christi vom Rathauspark der Ortsgemeinde Sieghartskirchen durch 70-80 Reiter oder Gespanne in die 23 Katastralgemeinden gebracht.

Etwa 300 Menschen kommen mit ihren Laternen um das Friedenslicht in Ihre Häuser und Herzen  zu bringen.

In den Ortschaften warten schon viele Kinder mit ihren Vätern um das Licht abzuholen und für den Christbaum heimzubringen.

Um 16:00h sind alle Menschen in der Marktgemeinde Sieghartskirchen zu Hause und die Pferde in ihren Ställen.

In diesen Stunden sind etwa 1000 Menschen mit ihren Laternen unterwegs  um das Friedenslicht einzuholen, das dann die ganze Nacht in den Fenstern steht mit der Bitte um Frieden in der Welt.

Text:

Obst. a.D. Friedrich Schuster

(NOEPS Breitensportkoordinator)

Achtung: Keine Unfallversicherung bei direkter Tätigkeit mit Pferden für Landwirte!

Diese Thematik liegt seit 18.7. auf dem Tisch und wird in nachfolgendem Artikel dargestellt. Nicht zu übersehen ist, dass die Landwirte durch die Zuordnung der Pferdeeinstellung zur Urproduktion Sozialversicherungsbeiträge einsparen können und jeder für sich und seine mitarbeitenden Angehörigen eine private Unfallversicherung für die direkte Tätigkeit mit eingestellten Pferden überlegen sollte. Alle Fakten lesen Sie ausführlich in nachfolgendem Artikel.


Erfreuliche Ausweitung des Ausnahmetatbestandes von der Gewerbeordnung für das Einstellen fremder Pferde schafft Änderungen in Sozialversicherung

Wegfall der zusätzlichen Beitragsgrundlage von den Einnahmen aus der Pferdeeinstellung – kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz im Pferdebetrieb

Karl Bruckner

 

Laut der Novelle der Gewerbeordnung zählt das Einstellen fremder Pferde nun zur Urproduktion, wenn höchstens 25 Einstellpferde und nicht mehr als 2 Einstellpferde pro Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche versorgt werden.

Weitere Voraussetzung ist, dass sich die landwirtschaftlich genutzten Flächen in der Region befinden (lt. den erläuternden Bemerkungen zur Gesetzesänderung im Umkreis von ca. 10 km).

Werden diese Grenzen nicht überschritten, trifft der Ausnahmetatbestand von der Gewerbeordnung zu und eine Gewerbeanmeldung ist nicht notwendig. Eine Betriebsanlagengenehmigung, die meist mit kostspieligen Auflagen verbunden ist, entfällt.

Wenn bis vor der Gesetzesänderung der Gewerbeordnung fremde Pferde in einem landwirtschaftlichen Betrieb eingestellt und versorgt wurden und für diese Tätigkeit die Unterordnung im Verhältnis zum landwirtschaftlichen Hauptbetrieb zutraf, musste der Landwirt immer für dieses landwirtschaftliche Nebengewerbe zusätzlich Pflichtversicherungsbeiträge in der Pensions-, Kranken- und Unfallversicherung bis zur Erreichung der Höchstbeitragsgrundlage bezahlen. Daraus resultierte natürlich ein entsprechender zusätzlicher Leistungsanspruch in der Pensionsversicherung. Auch der umfassende bäuerliche Unfallversicherungsschutz für dieses von der Gewerbeordnung ausgenommene Nebengewerbe der Land- und Forstwirtschaft war gegeben.

Wurde aufgrund der Intensivierung der Pferdeeinstellung die Nebengewerblichkeits-grenze überschritten, ging stets die Ausnahme von der Gewerbeordnung verloren und der Landwirt wäre verpflichtet gewesen, für das Einstellen der fremden Pferde ein Gewerbe anzumelden.

Bezugnehmend auf die Tabelle „Abgrenzungskriterien im Überblick“ in der Pferderevue 9/2017, erstellt von Mag. Dr. Rupert Mayr, Landwirtschaftskammer Salzburg, werden die durch die Gesetzesänderung der Gewerbeordnung eingetretenen Auswirkungen für die Sozialversicherung beschrieben:

LuF – Urproduktion höchstens 25 Einstellpferde, höchstens zwei Einstellpferde pro Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche, landwirtschaftlich genutzte Flächen befinden sich in der Region (10 km Umkreis)

 

Wenn die angeführten Grenzen nicht überschritten werden, ist der Ausnahmetat-bestand von der Gewerbeordnung erfüllt und gewerberechtlich zählt das Einstellen fremder Pferde im Rahmen dieser Grenzen zur Urproduktion.

Durch die Änderung der Gewerbeordnung wurde der Einbeziehung der Tätigkeit des Einstellens fremder Pferde in die Pflichtversicherung gem. BSVG als landwirtschaftliche Nebentätigkeit der gesetzliche Boden entzogen.

Eine Pflichtversicherung für das Einstellen der Pferde im Rahmen des erwähnten Ausnahmetatbestandes von der Gewerbeordnung tritt nicht ein, weil das BSVG jene Personen pflichtversichert, die Tätigkeiten im Sinne des Landarbeitsgesetzes ausüben. Das Einstellen fremder Pferde fällt nicht ins Landarbeitsgesetz.

Das bewirkt, dass in diesen Fällen die Sozialversicherungsanstalt der Bauern für das Einstellen der fremden Pferde seit 18.7.2017 keine zusätzlichen Pflichtversicherungsbeiträge in der Pensions-, Kranken- und Unfallversicherung einheben darf und kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für die Tätigkeit des Einstellens fremder Pferde besteht.

Der Unfallversicherungsschutz besteht aber für die pflanzliche Produktion, z.B. bei der Heuernte, weil die Hervorbringung und Gewinnung pflanzlicher Erzeugnisse mit Hilfe der Naturkräfte im Landarbeitergesetz explizit angeführt ist, oder bei der Rinderwirtschaft. Für die Tätigkeiten des Fütterns der Pferde, des Ausmistens und des Betreuens der Pferde, also für die Tätigkeiten im Stall und in der Koppel besteht seit der erfolgten Gesetzesänderung kein gesetzlicher Unfallversicherungs-schutz, wenn das Einstellen der Pferde nun zur land- und forstwirtschaftlichen Urproduktion im Sinne der Gewerbeordnung zählt.

Auch für die in der bäuerlichen Unfallversicherung nicht hauptberuflich beschäftigten, mitversicherten Angehörigen entfällt der Unfallversicherungsschutz.

Da der bäuerliche Unfallversicherungsschutz für die versicherten Personen ein sehr umfassender ist, wird empfohlen, zumindest bis zu einer etwaigen gesetzlichen Neuregelung des Unfallversicherungsschutzes für diese Aktivitäten bei einem privaten Unfallversicherungsträger eine entsprechende Unfallversicherung abzuschließen.

Die umfassenden Leistungen der bäuerlichen Unfallversicherung werden in der Broschüre der Sozialversicherungsanstalt „bäuerliche Unfallversicherung im Überblick“, Stand September 2016, abrufbar auf der Homepage der SVB https://www.svb.at/cdscontent/load?contentid=10008.588906&version=1475058320 ausführlich beschrieben. Dazu zählen unter anderem die Heilbehandlung und Rehabilitation, die Betriebshilfe und die Rentenleistungen nach einem Arbeitsunfall.

Die bei einem privaten Unfallversicherungsträger abzuschließende Unfallversicherung soll auch die Angehörigen, die bisher den Unfallversicherungsschutz des BSVG genossen haben, mitumfassen.

Im Falle eines Arbeitsunfalles im Pferdestall erbringt die SVB aber stets die Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung.

LuF – Nebengewerbe mehr als 25 Einstellpferde oder mehr als zwei Einstellpferde pro Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche; die Pferdeeinstellung ist dem luf Hauptbetrieb untergeordnet

 

Wird das Einstellen fremder Pferde im Rahmen eines Nebengewerbes ausgeübt oder werden andere Reittiere wie Pferde im Rahmen des Nebengewerbes eingestellt, besteht, so wie schon bisher unverändert, die Pflichtversicherung in der Pensions-, Kranken- und Unfallversicherung gem. BSVG und der Unfallversicherungsschutz.

Der Unfallversicherungsschutz für diese Tätigkeit ist gewährleistet, weil das Einstellen fremder Pferde im Rahmen einer Nebentätigkeit, neben einem land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb vom Landarbeitsgesetz umfasst ist und das BSVG auch darauf Bezug nimmt.

Die Einnahmen aus diesem Nebengewerbe müssen unverändert an die Sozialversicherungsanstalt der Bauern gemeldet werden (Meldefrist 30.4. des Folgejahres) und führen zu zusätzlichen Pflichtversicherungsbeiträgen gem. BSVG in der Pensions-, Kranken- und Unfallversicherung. Die Aufnahme der Tätigkeit des Einstellens fremder Pferde als Nebengewerbe bzw. das Einstellen anderer fremder Reittiere im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Nebengewerbes muss binnen Monatsfrist der SVB bekannt gegeben werden.

In jenen Fällen, in denen das Einstellen der fremden Pferde bzw. das Einstellen anderer fremder Reittiere als land- und forstwirtschaftliches Nebengewerbe ausgeübt wird, also untergeordnet neben einem land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb, sind die nach wie vor unverändert komplexen Abgrenzungskriterien im Hinblick auf die Notwendigkeit einer Gewerbeanmeldung zu beachten. Es wird empfohlen, sich in solchen Fällen an die Experten der Landwirtschaftskammer zu wenden. Werden die Grenzen der landwirtschaftlichen Urproduktion und / oder die Grenzen des land- und forstwirtschaftlichen Nebengewerbes überschritten, muss sich der Landwirt selbst um die Gewerbeanmeldung sowie um die damit verbundene Betriebsanlagen-genehmigung kümmern. Geschieht das nicht, könnten sich auch Auswirkungen auf den Unfallversicherungsschutz gem. BSVG ergeben. Im Falle einer unbefugten Gewerbsausübung besteht kein Unfallversicherungsschutz für die unbefugt ausgeübte Tätigkeit in der bäuerlichen Unfallversicherung und mangels erfolgter Gewerbeanmeldung noch kein Unfallversicherungsschutz bei der allgemeinen Unfallversicherungsanstalt als Gewerbetreibender.

Gewerbebetrieb mehr als 25 Einstellpferde oder mehr als zwei Einstellpferde pro Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche, Pferdeeinstellung ist dem luf Hauptbetrieb nicht untergeordnet

 

Unter der Voraussetzung, dass der Pferdeeinsteller tatsächlich ein Gewerbe bei der Gewerbebehörde angemeldet hat, besteht ein gesetzlicher Unfallversicherungs-schutz und im Regelfall eine Pflichtversicherung in der Pensions- und Krankenversicherung gem. GSVG.

Bezüglich des Unfallversicherungsschutzes wird die Höherreihung in der gesetzlichen Unfallversicherung auf Stufe 2 bei der allgemeinen Unfallversicherungs-anstalt empfohlen. Die entsprechenden Anträge und Informationen sind auf der Homepage der AUVA unter Information und Antrag zur Höherversicherung zu finden.

In bestimmten Fällen besteht für Kleinunternehmer die Möglichkeit sich von der Pflichtversicherung in der Pensions-  und Krankenversicherung gem. GSVG befreien zu lassen. In den letzten 60 Kalendermonaten vor Eintritt der Pflichtversicherung dürfen nicht mehr als 12 Kalendermonate einer Pflichtversicherung gem. GSVG liegen, die jährlichen Einkünften aus Gewerbebetrieb dürfen die 12fache Geringfügigkeitsgrenze (€ 5.108,40) und der jährliche gewerbliche Umsatz den Betrag von € 30.000 nicht überschreiten. Landwirte, die sich als Pferdeeinsteller betätigen und die Grenzen des § 30 BewG (Verhältnis Vieheinheiten zu Fläche) nicht überschreiten, erzielen idR Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft zählen weder zur Beitragsgrundlage gem. GSVG noch sind sie auf die angeführten Freigrenzen anzurechnen.