Achtung: Neue Erste-Hilfe-Kurs Regelung bei BSPA Kursen
Achtung: Erste Hilfe Ausbildungen für Lehrgänge in der Bundessportakademie
Infolge geänderter Rechtslage müssen nunmehr alle Teilnehmer von Lehrgängen in der Bundessportakademie (Reiten, Fahren, Voltigieren) bis zum Antritt zur Befähigungs- oder Abschlussprüfung den erfolgreichen Abschluss eines Erste-Hilfe-Kurses im Ausmaß von 16 Stunden (früher 8 Stunden) nachweisen.
Diese Kurse haben den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen zu entsprechen.
Derartige Kurse werden angeboten zB durch:
- Rotes Kreuz
- Arbeitersamariterbund
- Grünes Kreuz
- Die Johanniter
- SMD Rettungsdienst
- AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt)