Achtung: Neue Erste-Hilfe-Kurs Regelung bei BSPA Kursen

Achtung: Erste Hilfe Ausbildungen für Lehrgänge in der Bundessportakademie

Infolge geänderter Rechtslage müssen nunmehr alle Teilnehmer von Lehrgängen in der Bundessportakademie (Reiten, Fahren, Voltigieren) bis zum Antritt zur Befähigungs- oder Abschlussprüfung den erfolgreichen Abschluss eines Erste-Hilfe-Kurses im Ausmaß von 16 Stunden (früher 8 Stunden) nachweisen.

Diese Kurse haben den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen zu entsprechen.

Derartige Kurse werden angeboten zB durch:

  • Rotes Kreuz
  • Arbeitersamariterbund
  • Grünes Kreuz
  • Die Johanniter
  • SMD Rettungsdienst
  • AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt)