Wichtige Mitteilung des NOEPS Referates Vielseitigkeit zu Auslandsstarts
Mitteilung NOEPS Referat Vielseitigkeit (19.07.2021) – Für Startgenehmigungen bei nationalen Bewerben im Ausland ist der jeweilige Landespferdesportverband zuständig.
Vor dem Hintergrund der teilweise äußerst kurzfristigen Antragstellungen (teilweise am Tag vor Turnierbeginn !) und dem verbundenen Verwaltungsaufwand für den NOEPS und das Referat Vielseitigkeit wird noch einmal auf die geltenden Bestimmungen sowie die einzuhaltenden Fristen zur Teilnahme an nationalen Bewerben im Ausland hingewiesen:
- Die Anfrage zur Startgenehmigung hat bis spätestens Donnerstag der Vorwoche des angefragten Turniers schriftlich im Büro des NOEPS einzulangen (fällt der Donnerstag auf einen Feiertag, gilt der Mittwoch dieser Woche als Stichtag).
- Die Anfrage hat den Turnierort, das Datum, Reiter- sowie Pferdenamen samt Kopfnummer und die Klasse für welche, sowohl Reiter als auch Pferd in Österreich qualifiziert sein müssen, zu beinhalten.
Diese Formvorschriften sind unabdingbar und daher können Anträge nur unter Vorlage der oben bezeichneten Formvorschriften durch den NOEPS bearbeitet werden. Bei Fehlen dieser Formvorschriften kann der Antrag nicht weiterbearbeitet bzw. eine Startgenehmigung nicht erteilt werden.
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass eine Meldung bei ausländischen Turnieren gepaart mit dem dortigen Nichterscheinen unter Bezugnahme auf die jeweils geltende Ausschreibung durchaus zu bezahlende Gebühren für Reiter*innen auslösen kann.
Wird bei Nichteinbringlichkeit beim Reiter/bei der Reiterin der NOEPS vom ausländischen Veranstalter in Anspruch genommen, wird derjenige Reiter/diejenige Reiterin bis zur vollständigen Begleichung des aushaftenden Betrages auf die Sperrliste des NOEPS bzw. OEPS gesetzt.
Der NOEPS bzw. das Referat Vielseitigkeit behält sich das Recht vor bei wiederholter Inanspruchnahme des NOEPS durch ausländische Veranstalter bei ein und demselben Reiter/ein und derselben Reiterin zukünftige Antragstellungen für Starts bei nationalen Turnieren im Ausland die Startgenehmigung bei Vorliegen aller übrigen Voraussetzungen abzulehnen.
NOEPS Referat Vielseitigkeit