Sport Austria Covid-Update: Keine Einschränkungen mehr für Sport (ausgenommen Wien)

Sport Austria Newsletter (04.03.2022) – Die mit morgen, 5.3., in Kraft tretenden Novellen der COVID-Bundes- und -Wiener Verordnung bringen v.a. folgende Auswirkungen auf den Sport mit sich:
• Es gibt keine Zutrittsbeschränkungen (G-Nachweis oder Sperrstunde) für Sportstätten mehr
• Es gibt keine Gruppengrößenbeschränkungen für Zusammenkünfte mehr
• Verantwortliche von Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen und Betreiber:innen nicht-öffentlicher Sportstätten haben eine/n COVID-19-Beauftragte/n zu bestellen sowie ein COVID-19-Präventionskonzept ausarbeiten und umsetzen
• Es wird weiterhin empfohlen, in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske zu tragen (ausgenommen Sportausübung und Feuchträume)

In Wien gilt für nicht-öffentliche Indoor-Sportstätten und Gastronomie (z.B. Kantine) weiterhin 2G (geimpft oder genesen) und für Zusammenkünfte indoor eine FFP2-Maskenpflicht (ausgenommen Sportausübung). Für Spitzensportler:innen gilt dabei im Sinne der beruflichen Tätigkeit weiterhin 3G.

In den restlichen Bundesländern gelten bezüglich der Sportausübung die Maßnahmen des Bundes.

Die aktuelle Bundesverordnung finden Sie hier: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2022_II_86/BGBLA_2022_II_86.html

Die aktuelle Wiener Verordnung finden Sie hier: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_WI_20220304_12/LGBLA_WI_20220304_12.html

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Anführungen um eine vereinfachte Darstellung der wichtigsten Punkte handelt. Besuchen Sie die FAQ auf der Sport Austria Website für nähere Details: www.sportaustria.at/corona

Quelle: Sport Austria