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39: Recht gehabt? Eigentumsübertragung ohne schriftlichen Kaufvertrag

Frage 39:
Ein Pferd wird direkt vom Züchter gekauft und das mittels Handschlag. Es gibt somit keinen schriftlichen Kaufvertrag. Ein Pferdepass liegt noch nicht vor. Wie sieht es mit dem Eigentum aus und wie kann man dieses nachweisen?

Antwort:
Das Vorliegen eines Pferdepasses ist nicht relevant für den Nachweis, wem ein Pferd gehört. Oftmals fallen die Eintragungen im Pferdepass mit der Realität auseinander. Wem ein Pferd gehört, hängt davon ab, wer es vom Vorbesitzer tatsächlich erworben hat. Der Jurist spricht hierbei von Übereignung des Pferdes.
Kauft man ohne schriftlichen Kaufvertrag, fehlt einem an sich der schriftliche Nachweis der Überlegungen des Eigentums. Das steht aber dem Eigentumsübergang nicht im Wege. Letztlich ist es eine Beweisfrage, sollte jemand das Eigentum infrage stellen.
Günstig ist es daher natürlich immer, über entsprechende Kaufverträge zu verfügen. Es empfiehlt sich natürlich auch, im Pferdepass das aktuelle Eigentum einzutragen. Letztlich wird es aus rein praktischen Gründen schwer sein, das Eigentum eines Käufers zu hinterfragen, wenn dieser das Pferd übernimmt und auch alle Kosten dafür trägt wie z.B. die Einstellgebühr, Hufschmied, Tierarzt und Ähnliches. Derjenige, der behauptet, dass jemand doch nicht Eigentümer eines Pferdes sei, müsste dies auch nachweisen.
Über solche Dinge kann man natürlich auch lange vor Gericht streiten, erfolgversprechend ist das wohl nur dann, wenn Beweise irgendeiner Art vorliegen, dass der vermeintliche Eigentümer doch nicht Eigentümer wurde.

Zusammengefasst: Das Eigentum an einem Pferd erhält man durch Übereignung vom Voreigentümer. Schriftliche Verträge sind selbstverständlich immer vorteilhafter als mündliche Vereinbarungen, mündliche Vereinbarungen führen aber genauso zur Eigentumsübertragung am Pferd.

Haben Sie auch eine Rechtsfrage? Dann mailen Sie diese bitte unter Angabe Ihrer Mitgliedsnummer sowie einer Telefonnummer, unter der Frau Dr. Ollinger Sie erreichen kann, an presse@noeps.at.

Hier findest du alle bereits ausgearbeiteten Rechtsfragen unserer Kolumne Recht gehabt?  im Detail. 

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