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Recht gehabt | Aufsichtspflicht im Reitunterricht

Frage 36:

Ich biete reitpädagogische Betreuung für Kinder an. Habe ich hier die alleinige Aufsichtspflicht für die Kinder und was heißt das genau? Was ist, wenn ich das Kind nicht genau im Auge habe, weil ich mich gerade um ein anderes Kind kümmere? Wann beginnt und endet die Aufsichtspflicht?

Antwort:

 Die Aufsichtspflicht für ein Kind, dh dass man dieses auch entsprechend im Auge behält und dafür sorgt, dass es sich selbst nicht verletzt oder in Gefahr gerät, beginnt mit der Übergabe an den Reitpädagogen. Es empfiehlt sich, mit den Eltern, Großeltern oder sonstigen Vertrauenspersonen der Kinder, mit denen sie anreisen, ganz genau abzuklären, wann die Aufsichtspflicht beginnt. Im Rahmen der Reitpädagogik und insbesondere bei jüngeren Kindern empfiehlt es sich, mit den Erziehungsberechtigten genau festzulegen, dass das Kind erst bei Beginn der Stunde in die Aufsichtspflicht des Reitpädagogen übergeht. Hier empfiehlt sich zum Beispiel ein Ritual am Anfang der Stunde, zum Beispiel Händeschütteln und Begrüßung. Die Rückgabe an die berechtigte Person beenden die Aufsichtspflicht wieder. Vorsicht ist geboten, wenn die Erziehungsberechtigten sich verspäten, mit Ende der Stunde endet die Aufsichtspflicht natürlich nicht automatisch.

Bezüglich des Umfanges der Aufsichtspflicht gibt es kein gesetzlich festgelegtes Maß. Die Rechtsprechung hat jedoch festgelegt, dass bei nicht mehr ganz kleinen Kindern keine Schritt-auf-Tritt-Überwachung notwendig ist. Wie weit die Aufsichtspflicht geht ist nach den Umständen wie Reife, Alter, örtliche Umstände, Reaktion des Kindes, Größe der Reitergruppe, Anzahl der Reitpädagogen, einzuschätzen. Bestehen besondere Eigenschaften eines Kindes, so sind die Anforderungen an die Aufsichtspflicht entsprechend höher. Wichtig ist, dass der Reitpädagoge die Gefahren beherrscht. Abhängig vom Alter des Kindes muss daher überlegt werden, wie viele Kinder in einer Gruppe maximal teilnehmen dürfen, sodass der Reitpädagoge seiner Aufsichtspflicht auch entsprechend nachkommen und jegliche Gefahren, insbesondere den Umgang mit dem Pferd, beherrschen kann. Das wird bei jüngeren Kindern eine entsprechend kleine Gruppe sein müssen, wo ein aus dem Auge Lassen eines Kindes, jedenfalls dann, wenn sie sich in unmittelbarer Nähe des Pferdes befinden, keine Option ist.

Hast du auch eine Rechtsfrage? Dann maile diese bitte unter Angabe deiner Mitgliedsnummer sowie einer Telefonnummer, unter der Frau Dr. Ollinger dich erreichen kann, an presse@noeps.at.

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