Winterzeit ist Kurszeit im URFV Allhartsberg

Das verlängerte Wochenende wurde im URFV Allhartsberg für Kurse genützt.

Am Freitag und Samstag hielt  Gerald Rössler ​einen Fahrkurs ab. Top motivierte Fahrer und Fahrerinnen holten sich für die Weihnachtsfeiertage noch einige Trainingstipps bei Gerald Rössler. ​

Von Freitag bis Sonntag reiste auch eine große Anzahl von Fahrern  des Reit- und Fahrvereines Wurzer aus Ruprechtshofen an. Dressur-, Hindernisfahren und feste Hindernisse wurden mit Christian Schlögelhofer trainiert.

Am  Sonntag 11.10.2017 beschäftigte sich Frau Ingrid Gampe-Benedict ​in ihrem

​ Workshop – PferdeZeitBewusst –für FreizeitreiterInnen, Freizeitreiterkurs gefördert aus den Mitteln des NOEPS & OEPS​  im Theorieteil mit den Themen:

  • Wie kann Freizeit zu Wellnesszeit mit dem Pferd werden
  • Die Sinne des Pferdes
  • Wie lernt ein Pferd?
  • Grundlagen der Biomechanik/Bioenergetik von Pferd/Reitpferd/ReiterInnen
  • Hilfengebung –verstanden als „Hilfe-geben“
  • Sicherheitsbedürfnis als Basis für Lernerfolge
  • Fun-Faktor als Lernmotivation

o Alternative Bewegungsangebote für Pferde unter dem Sattel und

o Am Boden

  1. Praxis
  • Wahrnehmungs- und Achtsamkeitsübungen einzeln und mit PartnerIn (ohne Pferd)
  • Beobachten und Erkennen von Pferdeverhalten,
  • Verhaltensänderungen und Lernschritte unter dem Sattel durch verschiedene  Bewegungsangebote mit einzelnen  Pferden in der Halle.

Die TeilnehmerInnen waren vom Workshop restlos begeistert und konnten viele neue Eindrücke, Erfahrungen und Ideen zum Nachdenken und Ausprobieren mit nach Hause nehmen. Ein gelungener Kurs, mit sehr guten Tipps, wie ich meine “ Freie Zeit“ mit dem Pferd/Pony bewusster und achtsamer verbringen kann.

Charity Punsch beim Reiterstadl am 15. & 16.12.!

Für den guten Zweck, lädt der Reiterstadl zum Charitiy-Punsch!

 

Der Reitverein Mühlbachhof – Bartmann aus Ebenfurth blickt auf ein besonders erfolgreiches Jahr zurück

Der Reitverein Mühlbachhof, unter der sportlichen Leitung von DI Romana Scharf, ist stolz auf seine pferdebegeisterten SportlerInnen!

In der heurigen Turniersaison wurden 20 Dressur- und Springturniere, 2 Jungzüchterveranstaltungen, 6 Schulpferdetrophy Bewerbe und 3 Reitertreffen besucht.

Am 1. Mai veranstaltete der Reitverein eine Vorrunde der Schulpferdetrophy auf der eigenen Anlage, mit einer Rekordanzahl von 68 Teilnehmern. Sieben 4er Mannschaften und zwanzig 2er Mannschaften gingen an den Start. Auch für die 16 Führzügel- und First Ridden-Kinder war dieser Tag ein tolles Erlebnis, denn sie konnten der Richterin ihr reiterliches Geschick zeigen und Turnierluft schnuppern.

Der Reitverein veranstaltete heuer am 12. und 13. August zum ersten Mal zwei C-Neu Turniere und freute sich über zahlreiche Starter beim Springturnier am Samstag und beim Dressurturnier am Sonntag.

Im Rahmen dieser Veranstaltung kürte der Reitverein seine Vereinsmeisterin 2017 Nina Baswald.

Bei den Sonderprüfungen zum Großen Hufeisen, Reiterpass und Reiternadel am 11. Juli und 29. August brillierten insgesamt 44 Prüflinge.

Das große Engagement von Romana Scharf und dem Jungzüchterteam brachte einen beachtlichen internationalen Erfolg bei der Jungzüchter WM in Kanada im Juli und beim Bundeschampionat in Stadl-Paura (OÖ).

Am 1. Oktober bestätigte das Team Mühlbachhof seine Favoritenrolle und wurde sowohl Altersgruppen- als auch Gesamtsieger. In der Einzelwertung gewann Viktoria Riegler vor Patricia Schabhüttl und Katharina Fux.

Die Vierkämpferinnen des Reitvereins konnten an den Erfolg des Vorjahres anknüpfen und triumphierten erneut bei den Österreichischen und NÖ Landesmeisterschaften im Reitervierkampf am Prunnehof.

Nach den absolvierten Disziplinen Dressur, Schwimmen, Springen und Laufen freute sich die Mannschaft Jugend mit Kathrin Müllner, Laura Groschedl, Nina Baswald und Jasmin Kobold über den Landesmeistertitel und den dritten Platz bei der Österreichischen Meisterschaft.

Victoria Böck, Mara Bauer und Laura Pletz freuten sich über den Titel Vizestaatsmeister der Nachwuchsmannschaften. In der Einzelwertung wurden Jasmin Kobold Österreichische Meisterin und NÖ Landesmeisterin der Jugend und Laura Groschedl Österreichische Vizemeisterin und Landesmeisterin der Jugend. Im Nachwuchs wurde Victoria Böck 3. bei der österreichischen Meisterschaft und 2. bei der NÖ Landesmeisterschaft.

Bei der ASKÖ-Meisterschaft der Dressurreiter in der Freudenau (der Reitverein trat mit diesem Jahr ebenfalls dem ASKÖ bei) am 30. September und 1. Oktober zeigten sich Jasmin Kobold und das Pony Strahlemax in Höchstform und holten sich den Tagessieg und den Gesamtsieg in der Jugendklasse.

Der krönende Abschluss der heurigen Saison gelang unseren sechs Reiterinnen beim Finale der Equiva Schulpferdetrophy am 15. Oktober 2017 in Tullnerbach: Der RV Mühlbachhof gewann zum 5. Mal das springbetonte Finale in der 4er Mannschaft und zum 4. Mal das springbetonte Finale in der 2er Mannschaft.

Weiters konnten wir den ersten und dritten Platz in der Youngsterwertung (Jasmin Kobold, Mara Bauer) und den ersten und zweiten Platz (Laura Groschedl und Nina Baswald) in der allgemeinen Klasse für uns beanspruchen.

Fotos und Beiträge zu den Veranstaltungen finden Sie unter www.bartmann-ebenfurth.at, www.schulpferdetrophy.at, www.noeps.at, www.pferdezucht-austria.at und www.platoness-images.com.

Text: Nadja Geisen, Lisa Schöfbeck / Romana Scharf – Reitverein Mühlbachho

Kolumne: Recht gehabt? (Teil 20)

BVG-Erkenntnis zur pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE)

Laut einer Aussendung der BSO (Österreichische Bundessportorganisation) vom 15.11. hat das Bundesverwaltungsgericht nun eine noch nicht rechtskräftige Erkenntnis in einem Verfahren rund um die PRAE gewonnen. Konkret ging der ASKÖ Salzburg gegen einen Bescheid der GKK Salzburg vor, die die PRAE nicht für den Fit- und Gesundheitssport anerkannte.

Die nun ergangene Erkenntnis „bestätigt die seit Jahren eingenommen Position des Sports, dass bei der Einführung der PRAE im Jahr 2009 vom Gesetzgeber beabsichtigt war, jede Form der sportlichen Tätigkeit in gemeinnützigem Rahmen der Anwendung eines pauschalen Aufwandsersatzes zugänglich zu machen.“

Die gesamte Aussendung der BSO-Service im Sport finden Sie hier: Aussendung BSO Reiseaufwandsentschädigung

Am 24.12.: Licht von Betlehem!

Bereits zum 24. mal wird am 24. Dezember 2017 um 13:00 h das Originallicht von der Geburtsgrotte Christi vom Rathauspark der Ortsgemeinde Sieghartskirchen durch 70-80 Reiter oder Gespanne in die 23 Katastralgemeinden gebracht.

Etwa 300 Menschen kommen mit ihren Laternen um das Friedenslicht in Ihre Häuser und Herzen  zu bringen.

In den Ortschaften warten schon viele Kinder mit ihren Vätern um das Licht abzuholen und für den Christbaum heimzubringen.

Um 16:00h sind alle Menschen in der Marktgemeinde Sieghartskirchen zu Hause und die Pferde in ihren Ställen.

In diesen Stunden sind etwa 1000 Menschen mit ihren Laternen unterwegs  um das Friedenslicht einzuholen, das dann die ganze Nacht in den Fenstern steht mit der Bitte um Frieden in der Welt.

Text:

Obst. a.D. Friedrich Schuster

(NOEPS Breitensportkoordinator)

Achtung: Keine Unfallversicherung bei direkter Tätigkeit mit Pferden für Landwirte!

Diese Thematik liegt seit 18.7. auf dem Tisch und wird in nachfolgendem Artikel dargestellt. Nicht zu übersehen ist, dass die Landwirte durch die Zuordnung der Pferdeeinstellung zur Urproduktion Sozialversicherungsbeiträge einsparen können und jeder für sich und seine mitarbeitenden Angehörigen eine private Unfallversicherung für die direkte Tätigkeit mit eingestellten Pferden überlegen sollte. Alle Fakten lesen Sie ausführlich in nachfolgendem Artikel.


Erfreuliche Ausweitung des Ausnahmetatbestandes von der Gewerbeordnung für das Einstellen fremder Pferde schafft Änderungen in Sozialversicherung

Wegfall der zusätzlichen Beitragsgrundlage von den Einnahmen aus der Pferdeeinstellung – kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz im Pferdebetrieb

Karl Bruckner

 

Laut der Novelle der Gewerbeordnung zählt das Einstellen fremder Pferde nun zur Urproduktion, wenn höchstens 25 Einstellpferde und nicht mehr als 2 Einstellpferde pro Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche versorgt werden.

Weitere Voraussetzung ist, dass sich die landwirtschaftlich genutzten Flächen in der Region befinden (lt. den erläuternden Bemerkungen zur Gesetzesänderung im Umkreis von ca. 10 km).

Werden diese Grenzen nicht überschritten, trifft der Ausnahmetatbestand von der Gewerbeordnung zu und eine Gewerbeanmeldung ist nicht notwendig. Eine Betriebsanlagengenehmigung, die meist mit kostspieligen Auflagen verbunden ist, entfällt.

Wenn bis vor der Gesetzesänderung der Gewerbeordnung fremde Pferde in einem landwirtschaftlichen Betrieb eingestellt und versorgt wurden und für diese Tätigkeit die Unterordnung im Verhältnis zum landwirtschaftlichen Hauptbetrieb zutraf, musste der Landwirt immer für dieses landwirtschaftliche Nebengewerbe zusätzlich Pflichtversicherungsbeiträge in der Pensions-, Kranken- und Unfallversicherung bis zur Erreichung der Höchstbeitragsgrundlage bezahlen. Daraus resultierte natürlich ein entsprechender zusätzlicher Leistungsanspruch in der Pensionsversicherung. Auch der umfassende bäuerliche Unfallversicherungsschutz für dieses von der Gewerbeordnung ausgenommene Nebengewerbe der Land- und Forstwirtschaft war gegeben.

Wurde aufgrund der Intensivierung der Pferdeeinstellung die Nebengewerblichkeits-grenze überschritten, ging stets die Ausnahme von der Gewerbeordnung verloren und der Landwirt wäre verpflichtet gewesen, für das Einstellen der fremden Pferde ein Gewerbe anzumelden.

Bezugnehmend auf die Tabelle „Abgrenzungskriterien im Überblick“ in der Pferderevue 9/2017, erstellt von Mag. Dr. Rupert Mayr, Landwirtschaftskammer Salzburg, werden die durch die Gesetzesänderung der Gewerbeordnung eingetretenen Auswirkungen für die Sozialversicherung beschrieben:

LuF – Urproduktion höchstens 25 Einstellpferde, höchstens zwei Einstellpferde pro Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche, landwirtschaftlich genutzte Flächen befinden sich in der Region (10 km Umkreis)

 

Wenn die angeführten Grenzen nicht überschritten werden, ist der Ausnahmetat-bestand von der Gewerbeordnung erfüllt und gewerberechtlich zählt das Einstellen fremder Pferde im Rahmen dieser Grenzen zur Urproduktion.

Durch die Änderung der Gewerbeordnung wurde der Einbeziehung der Tätigkeit des Einstellens fremder Pferde in die Pflichtversicherung gem. BSVG als landwirtschaftliche Nebentätigkeit der gesetzliche Boden entzogen.

Eine Pflichtversicherung für das Einstellen der Pferde im Rahmen des erwähnten Ausnahmetatbestandes von der Gewerbeordnung tritt nicht ein, weil das BSVG jene Personen pflichtversichert, die Tätigkeiten im Sinne des Landarbeitsgesetzes ausüben. Das Einstellen fremder Pferde fällt nicht ins Landarbeitsgesetz.

Das bewirkt, dass in diesen Fällen die Sozialversicherungsanstalt der Bauern für das Einstellen der fremden Pferde seit 18.7.2017 keine zusätzlichen Pflichtversicherungsbeiträge in der Pensions-, Kranken- und Unfallversicherung einheben darf und kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für die Tätigkeit des Einstellens fremder Pferde besteht.

Der Unfallversicherungsschutz besteht aber für die pflanzliche Produktion, z.B. bei der Heuernte, weil die Hervorbringung und Gewinnung pflanzlicher Erzeugnisse mit Hilfe der Naturkräfte im Landarbeitergesetz explizit angeführt ist, oder bei der Rinderwirtschaft. Für die Tätigkeiten des Fütterns der Pferde, des Ausmistens und des Betreuens der Pferde, also für die Tätigkeiten im Stall und in der Koppel besteht seit der erfolgten Gesetzesänderung kein gesetzlicher Unfallversicherungs-schutz, wenn das Einstellen der Pferde nun zur land- und forstwirtschaftlichen Urproduktion im Sinne der Gewerbeordnung zählt.

Auch für die in der bäuerlichen Unfallversicherung nicht hauptberuflich beschäftigten, mitversicherten Angehörigen entfällt der Unfallversicherungsschutz.

Da der bäuerliche Unfallversicherungsschutz für die versicherten Personen ein sehr umfassender ist, wird empfohlen, zumindest bis zu einer etwaigen gesetzlichen Neuregelung des Unfallversicherungsschutzes für diese Aktivitäten bei einem privaten Unfallversicherungsträger eine entsprechende Unfallversicherung abzuschließen.

Die umfassenden Leistungen der bäuerlichen Unfallversicherung werden in der Broschüre der Sozialversicherungsanstalt „bäuerliche Unfallversicherung im Überblick“, Stand September 2016, abrufbar auf der Homepage der SVB https://www.svb.at/cdscontent/load?contentid=10008.588906&version=1475058320 ausführlich beschrieben. Dazu zählen unter anderem die Heilbehandlung und Rehabilitation, die Betriebshilfe und die Rentenleistungen nach einem Arbeitsunfall.

Die bei einem privaten Unfallversicherungsträger abzuschließende Unfallversicherung soll auch die Angehörigen, die bisher den Unfallversicherungsschutz des BSVG genossen haben, mitumfassen.

Im Falle eines Arbeitsunfalles im Pferdestall erbringt die SVB aber stets die Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung.

LuF – Nebengewerbe mehr als 25 Einstellpferde oder mehr als zwei Einstellpferde pro Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche; die Pferdeeinstellung ist dem luf Hauptbetrieb untergeordnet

 

Wird das Einstellen fremder Pferde im Rahmen eines Nebengewerbes ausgeübt oder werden andere Reittiere wie Pferde im Rahmen des Nebengewerbes eingestellt, besteht, so wie schon bisher unverändert, die Pflichtversicherung in der Pensions-, Kranken- und Unfallversicherung gem. BSVG und der Unfallversicherungsschutz.

Der Unfallversicherungsschutz für diese Tätigkeit ist gewährleistet, weil das Einstellen fremder Pferde im Rahmen einer Nebentätigkeit, neben einem land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb vom Landarbeitsgesetz umfasst ist und das BSVG auch darauf Bezug nimmt.

Die Einnahmen aus diesem Nebengewerbe müssen unverändert an die Sozialversicherungsanstalt der Bauern gemeldet werden (Meldefrist 30.4. des Folgejahres) und führen zu zusätzlichen Pflichtversicherungsbeiträgen gem. BSVG in der Pensions-, Kranken- und Unfallversicherung. Die Aufnahme der Tätigkeit des Einstellens fremder Pferde als Nebengewerbe bzw. das Einstellen anderer fremder Reittiere im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Nebengewerbes muss binnen Monatsfrist der SVB bekannt gegeben werden.

In jenen Fällen, in denen das Einstellen der fremden Pferde bzw. das Einstellen anderer fremder Reittiere als land- und forstwirtschaftliches Nebengewerbe ausgeübt wird, also untergeordnet neben einem land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb, sind die nach wie vor unverändert komplexen Abgrenzungskriterien im Hinblick auf die Notwendigkeit einer Gewerbeanmeldung zu beachten. Es wird empfohlen, sich in solchen Fällen an die Experten der Landwirtschaftskammer zu wenden. Werden die Grenzen der landwirtschaftlichen Urproduktion und / oder die Grenzen des land- und forstwirtschaftlichen Nebengewerbes überschritten, muss sich der Landwirt selbst um die Gewerbeanmeldung sowie um die damit verbundene Betriebsanlagen-genehmigung kümmern. Geschieht das nicht, könnten sich auch Auswirkungen auf den Unfallversicherungsschutz gem. BSVG ergeben. Im Falle einer unbefugten Gewerbsausübung besteht kein Unfallversicherungsschutz für die unbefugt ausgeübte Tätigkeit in der bäuerlichen Unfallversicherung und mangels erfolgter Gewerbeanmeldung noch kein Unfallversicherungsschutz bei der allgemeinen Unfallversicherungsanstalt als Gewerbetreibender.

Gewerbebetrieb mehr als 25 Einstellpferde oder mehr als zwei Einstellpferde pro Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche, Pferdeeinstellung ist dem luf Hauptbetrieb nicht untergeordnet

 

Unter der Voraussetzung, dass der Pferdeeinsteller tatsächlich ein Gewerbe bei der Gewerbebehörde angemeldet hat, besteht ein gesetzlicher Unfallversicherungs-schutz und im Regelfall eine Pflichtversicherung in der Pensions- und Krankenversicherung gem. GSVG.

Bezüglich des Unfallversicherungsschutzes wird die Höherreihung in der gesetzlichen Unfallversicherung auf Stufe 2 bei der allgemeinen Unfallversicherungs-anstalt empfohlen. Die entsprechenden Anträge und Informationen sind auf der Homepage der AUVA unter Information und Antrag zur Höherversicherung zu finden.

In bestimmten Fällen besteht für Kleinunternehmer die Möglichkeit sich von der Pflichtversicherung in der Pensions-  und Krankenversicherung gem. GSVG befreien zu lassen. In den letzten 60 Kalendermonaten vor Eintritt der Pflichtversicherung dürfen nicht mehr als 12 Kalendermonate einer Pflichtversicherung gem. GSVG liegen, die jährlichen Einkünften aus Gewerbebetrieb dürfen die 12fache Geringfügigkeitsgrenze (€ 5.108,40) und der jährliche gewerbliche Umsatz den Betrag von € 30.000 nicht überschreiten. Landwirte, die sich als Pferdeeinsteller betätigen und die Grenzen des § 30 BewG (Verhältnis Vieheinheiten zu Fläche) nicht überschreiten, erzielen idR Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft zählen weder zur Beitragsgrundlage gem. GSVG noch sind sie auf die angeführten Freigrenzen anzurechnen.

 

 

Dieses Wochenende: 30 % Rabatt in der SRS.

Die spanische Hofreitschule in Wien informiert die Verbände regelmäßig über besondere Aktionen. Dieses Wochenende gibt es wieder eine große Vergünstigung!


Tanz der weißen Hengste

Haben Sie schon einmal eine Vorführung der Spanischen Hofreitschule besucht? Dieses Wochenende bietet sich eine besondere Gelegenheit.

Nach ihrer erfolgreichen Tournee in Rotterdam sind alle Hengste wohlbehalten zurück in der Wiener Stallburg und präsentieren sich wieder vor heimischem Publikum. Für jene Pferdefreunde, die noch nicht die Gelegenheit hatten, die Lipizzaner der Spanischen Hofreitschule zu sehen, bietet sich dieses Wochenende eine einmalige Chance: Samstag, den 11., und Sonntag, den 12. November 2017, gibt es einen Rabatt von 30 % auf Sitzplätze je nach Verfügbarkeit. Die Vorführung beginnt an beiden Tagen um 11 Uhr.

Die weltberühmten Vorführungen der Lipizzaner – das Ballett der Weißen Hengste – finden in der unter Karl VI. erbauten barocken Winterreitschule in der Hofburg statt. Das Ambiente ist ebenso einmalig wie die Hohe Schule der klassischen Reitkunst, die an der Spanischen Hofreitschule gezeigt wird. Programmpunkte an diesem Wochenende sind die Präsentation der Junghengste, die Arbeit am Langen Zügel, alle Gänge und Touren, die Schulen über der Erde sowie die unvergleichliche Schulquadrille.

Infos: 01/533 90 31

ACHTUNG: Der Rabatt ist nur direkt an der Kassa einlösbar!

Quelle: PM

Jolly Jumper übersiedelt nach Wiener Neudorf!

Das Geschäft unseres Mitgliedsvereines „Reitsport Jolly Jumper“ übersiedelt vom alten Standort in Mödling nach Wiener Neudorf! Grund genug für eine große Neueröffnungsfeier!

Das Finale der Schulpferdetrophy 2017!

Mühlbachhof siegessicher! © Privat

Finale im Nobertinum/ Tullnerbach an einem strahlenden Oktobertag. Der perfekte Ort für die Austragung des Finales – es gibt ausreichend Fixboxen für die mitgebrachten Schulpferde, es gibt nicht nur einen riesigen Sandplatz, auf den viele Teams zum letzten Mal vor dem großen Auftritt ihre Quadrille gleichzeitig üben können und eine Reithalle in XXL, in der sich Pacours und Springabreiteplatz zugleich ausgehen sondern es gibt auch viele tolle Schulpferde, sodass jene Teams, die nicht mit eigenen Schulpferdenden anreisen, wirklich gute Schulpferde für das Finale bekommen. So gewann z.B. die Pferdewelt Reichenau mit Tullnerbach Schulpferden die Tageswertung im dressurbetonten Finale 4er Team. Aufgrund der mitgenommenen Punkte war der Shetty Farm der Finalsieg im 4er Team dressurbetont nicht zu nehmen. Platz 2 ging an das junge Team des RV Cavallino und Platz 3 an die Pferdewelt Reichenau, die durch den Tagessieg noch das Königmairgut vom Platz 3 verdrängte. Im 2er Team gab es im Finale keine Überraschung: Althof wurde seiner Favoritenrolle gerecht und gewann vor der JRE Wien und der Shetty Farm. Diese 3 Teams teilten sich auch die Pokale in der Einzelwertung gerecht untereinander: Youngsterwertung Sieg durch Lisa Luxbacher für den Althof vor Laura Schmidt und Anna Granner (beide RV Cavallino). In der Einzelwertung ging der Sieg an  Corinna Moritz (Shetty Farm) vor Julia Königshofer (Althof) und Charly Whily (Shetty Farm). Insgesamt waren in diesem Jahr alle Küren sehr einfallsreich und die Musik war bei jeder einzelnen Kür toll. Die Richterinnen Petra Choc und Renate Brosig versuchten die Wertnoten einer Kür (technische Note und künstlerische Note) den vielen mtgereisten Zusehern gut zu erklären.

Im springbetonten Finale galt es heuer einen nicht ganz leichten Parcours zu bewältigen, der einzige Sturz des Tages ereignete sich aber schon beim Probesprung. Der Tagessieger in der 2er Wertung war zwar der Althof aufgrund der höheren mitgenommenen Punkte ging der Finalsieg sowohl in 2er Wertung als auch im 4er Team an den Mühlbachhof. Althof musste sich in beiden Wertung mit Rang 2 „begnügen“. Platz 3 im 2er Team ging an die JRE Wien. Auch im 4er Team wäre es für die JRE Wien beinahe Rang 3 geworden aufgrund des Punktegleichstandes mit Eichbüchl, die im Final besser abgeschnitten haben, ging Platz 3 an den RC Eichbüchl.  Auch in den Einzelwertungen führte kein Weg anmMülbachhof vorbei: Sieg durch Jasmin Kobold in der Youngsterwertung, Platz 3 an Mara Bauer und Sieg in der Einzelwertung durch Laura Groschedl vor Nina Baswald. Einen tollen 3.Platz erritt Magdalena Kaindl vom Königmairgut und Platz 2 in der Youngsterwertung ging an Moana Pölz vom Althof.

Besonders freute die Organisatorin, dass heuer 64 Teilnehmer beim Finale aus Wien (JRE Wien, RV Cavallino), NÖ (Reitstall Bendl, RV Kampichler, RC Eichbüchl, Pferdewelt Reichenau, Mühlbachhof), Burgenland (Althof), der Steiermark (Olachgut) und aus OÖ (Königmairgut) am Start waren – davon 63 junge Damen und ein Bursch sowie 9 Nachwuchsreiterinnen in Führzügelklasse und First Ridden. Die Ergebnisse in der Theorie und beim Vormustern waren größtenteils sehr gut, sodass man stolz sagen kann, die Teilnehmerinnen sind auf einem guten Weg , einige werden wohl bald die Lizenz machen und in den richtigen Turniersport einsteigen… Auch durch die coolen Jacken mit der Aufschrift Finale mittels Straßsteinen, die alle als Erinnerung bekamen, wird dieses Finale vielen in guter Erinnerung bleiben. Ein großer Dank gilt an dieser Stelle auch EQUIVA, für das großzügige Sponsoring.