Kolumne: Recht gehabt? (Teil 20)

NOEPS-Mitglieder fragen – Pferderechts-Expertin Dr. Nina Ollinger antwortet: In der Vorweihnachtszeit bzw um Weihnachten gutes zu tun für Menschen, denen es nicht so gut geht wie einem selbst, ist eine schöne Sache, doch sollte man auch sich selbst im Auge haben und bei der tollen Aktion „Verschenke Zeit mit meinem Pferd“ Sicherheitsaspekte berücksichtigen und Haftungsfallen vermeiden. 


Frage: „Verschenke Zeit mit meinem Pferd“ – eine tolle Aktion, für Kinder, denen es nicht so gut geht wie vielen anderen. Doch gilt, egal, ob man Geld verlangt oder unentgeltlich Zeit mit seinem Pferd anbietet, dass man für Unfälle, dh vor allem Verletzungen bei Stürzen, zu haften hat. Worauf sollte aufgepasst werden? Wofür muss man haften?”

 “Eine Haftung für einen Unfall, vor allem Sturz vom Pferd aber natürlich auch bei Unfällen am Boden, ist immer dann gegeben, wenn ein Verschulden des anderen, im konkreten Fall des Eigentümers des Pferdes, der Zeit mit seinem Pferd verschenkt, gegeben ist. Doch wann liegt dieses vor? Beim Umgang mit Pferden bisweilen relativ rasch, denn ermöglicht man pferdeunkundigen Personen und/oder insbesondere Kindern den Kontakt zum Pferd, muss man selbst darauf achten, dass diese Person keiner Gefahr ausgesetzt ist. Natürlich kann nicht jedes Risiko beim Umgang mit Pferden ausgeschalten werden, doch ist dieses zu minimieren, wo dies möglich ist. Konkret: Das Pferd muss ruhig und für Anfänger tauglich sein, auch zum konkreten Zeitpunkt muss das Pferd ruhig und ausgeglichen sein, die Umgebung muss ruhig und ohne Störfaktoren sein, bei Erkennen eines Störfaktors (zB lautes Bellen eines Hundes oder Traktorenlärm, wodurch das Pferd beunruhigt wird) muss die Person vom Pferd weggeschickt oder weggebracht werden, die Ausrüstung des Pferdes muss genauso wie die Ausrüstung des Reiters völlig in Ordnung sein, das Kind bzw die Person hat einen Helm und gutes Schuhwerk zu tragen, die Ausrüstung muss dergestalt sein, dass die Person nirgends hängen bleiben und sich so verletzten kann, insbesondere bei Kindern muss eine zweite Person dabei sein, die das Kind sichert, etc.

Empfehlenswert ist es, die Person genau darüber zu informieren, was sie erwartet und dass das Pferd auch erschrecken kann – dies mit all seinen Folgen. Eltern bzw Erziehungsberechtigte sind unbedingt zu informieren, wenn deren Kinder Zeit mit dem Pferd verbringen. Hier lohnt es sich auch, zu hinterfragen, ob der begleitende Erwachsene auch der Erziehungsberechtigte ist.

Passt das Setting nicht (siehe oben: zB Pferd ist unruhig, Kind ist nicht ordentlich ausgerüstet), sollte das Zeit schenken nicht stattfinden oder abgebrochen werden.

Egal was man mit einem Pferd macht oder anbietet, eine entsprechende Haftpflichtversicherung für diese Tätigkeit sollte in jedem Fall vorhanden sein. Zu beachten ist, dass die meist ohnehin vorhandene Tierhalterhaftpflichtversicherung typische Unfälle und Unfallfolgen (Schadenersatzansprüche wie insbesondere Schmerzengeld, Physiotherapie und Ähnliches, Prozesskostenübernahme im Falle eines Gerichtsverfahrens) im Rahmen des Reitens bei zB einer Aktion wie „Verschenke Zeit mit meinem Pferd“ NICHT abdeckt! Auch Reitlehrer, die eine Reitlehrerhaftpflichtversicherung abgeschlossen haben, sollten prüfen, ob derartige Aktionen von ihrer Haftpflichtversicherung abgedeckt sind.”


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