Kolumne: Recht gehabt? (Teil 20)
NOEPS-Mitglieder fragen – Pferderechts-Expertin Dr. Nina Ollinger antwortet: In der Vorweihnachtszeit bzw um Weihnachten gutes zu tun für Menschen, denen es nicht so gut geht wie einem selbst, ist eine schöne Sache, doch sollte man auch sich selbst im Auge haben und bei der tollen Aktion „Verschenke Zeit mit meinem Pferd“ Sicherheitsaspekte berücksichtigen und Haftungsfallen vermeiden.
Frage: „Verschenke Zeit mit meinem Pferd“ – eine tolle Aktion, für Kinder, denen es nicht so gut geht wie vielen anderen. Doch gilt, egal, ob man Geld verlangt oder unentgeltlich Zeit mit seinem Pferd anbietet, dass man für Unfälle, dh vor allem Verletzungen bei Stürzen, zu haften hat. Worauf sollte aufgepasst werden? Wofür muss man haften?“

Empfehlenswert ist es, die Person genau darüber zu informieren, was sie erwartet und dass das Pferd auch erschrecken kann – dies mit all seinen Folgen. Eltern bzw Erziehungsberechtigte sind unbedingt zu informieren, wenn deren Kinder Zeit mit dem Pferd verbringen. Hier lohnt es sich auch, zu hinterfragen, ob der begleitende Erwachsene auch der Erziehungsberechtigte ist.
Passt das Setting nicht (siehe oben: zB Pferd ist unruhig, Kind ist nicht ordentlich ausgerüstet), sollte das Zeit schenken nicht stattfinden oder abgebrochen werden.
Egal was man mit einem Pferd macht oder anbietet, eine entsprechende Haftpflichtversicherung für diese Tätigkeit sollte in jedem Fall vorhanden sein. Zu beachten ist, dass die meist ohnehin vorhandene Tierhalterhaftpflichtversicherung typische Unfälle und Unfallfolgen (Schadenersatzansprüche wie insbesondere Schmerzengeld, Physiotherapie und Ähnliches, Prozesskostenübernahme im Falle eines Gerichtsverfahrens) im Rahmen des Reitens bei zB einer Aktion wie „Verschenke Zeit mit meinem Pferd“ NICHT abdeckt! Auch Reitlehrer, die eine Reitlehrerhaftpflichtversicherung abgeschlossen haben, sollten prüfen, ob derartige Aktionen von ihrer Haftpflichtversicherung abgedeckt sind.“



