BSO: Rechtssicherheit für den Sport, neuer Anlauf für Berufssportgesetz
Pressemitteilung BSO | Ein Kommentar von BSO-Geschäftsführer Rainer Rößlhuber – Ein in einem Bundesliga-Verein mit Dienstvertrag angestellte/r TrainerIn übernimmt für wenige Wochen im Jahr die Betreuung einer Nachwuchs-Nationalmannschaft. Kann man diesem/dieser einen Werkvertrag oder zumindest einen freien Dienstvertrag geben?
Ein/e SchiedsrichterIn wird von einem den Wettbewerb ausschreibenden Verband zur Leitung des Wettkampfs eingeteilt und übernimmt diese Aufgabe. Führen die terminliche Einteilung, die Anwendung der sportartspezifischen Reglements und die Bereitstellung der einheitlichen Schiedsrichterkleidung zu einer Einstufung als DienstnehmerIn des Verbandes?
Ein/e VerbandstrainerIn fährt mit NachwuchssportlerInnen auf Trainingslager ins Ausland. Die SportlerInnen sind teilweise noch jünger als 14 Jahre alt. Ist die Aufsichtspflicht des Trainers/der Trainerin rund um die Uhr gegeben? Handelt es sich um Vollarbeitszeit und wie können dabei maximale Tagesarbeitszeiten oder Wochenarbeitszeiten eingehalten werden?
Drei typische Anwendungsbeispiele aus der vielfältigen Welt des Sports, die uns in der BSO in den letzten Wochen im Kontakt mit unseren Mitgliedsverbänden untergekommen sind. Man sieht daran eines: der Sport ist in seinem Handlungsrahmen, in seinen Spielregeln und in seiner Lebensrealität vielfältig und oftmals nach den Kriterien des normalen Arbeits- und Sozialversicherungsrechts schwer zu beurteilen.
Auch aus diesem Grund hat es im Jahr 2003 bereits einen einstimmig beschlossenen Entschließungsantrag des Nationalrates zur Erarbeitung eines Berufssportgesetzes gegeben. In der Folge wurden von FachexpertInnen des Arbeitsrechts zwei Versionen für ein Berufssportgesetz erarbeitet, die schließlich an der Unterscheidung zwischen selbständigen und unselbständigen SportlerInnen und an der Frage der Regelungsreichweite politisch gescheitert sind.
Seitdem sind die Herausforderungen für den Sport nicht weniger geworden, verfestigt sich der Eindruck einer Verrechtlichung des Sportsektors durch eine verstärkte und in der Sache strengere Prüftätigkeit der Steuer- und Sozialversicherungsbehörden und ist über die zunehmende Professionalisierung von Teilen des Sports der Bedarf nach rechtlich klaren Regelungen gestiegen.
Deshalb wird derzeit im Sport-Strategieprozess der Bundesregierung wieder ernsthaft über einen neuen Anlauf für ein Berufssportgesetz nachgedacht. Die Bundes-Sportorganisation wird sich dabei intensiv in die politischen Gespräche einbringen, um dieser langjährigen Forderung des Sports zum Durchbruch zu verhelfen.
Quelle: Österreichische Bundes-Sportorganisation (BSO) – www.bso.or.at