Aktuelle Informationen des Finanzministerium für selbständige Trainer
Hilfsmaßnahmen der Regierung bei Liquiditätsengpässen: Voraussetzung für die Anwendung der unten angeführten Maßnahmen ist in allen Fällen, dass der/die Steuerpflichtige glaubhaft machen kann, dass er/sie von einem Liquiditätsengpass betroffen ist, der konkret auf eine Coronavirus-Infektion zurückzuführen ist. Dazu zählen z.B. außergewöhnlich hohe Stornierungen von Hotelreservierungen, Ausfall von Sport- und Kulturveranstaltungen aufgrund behördlicher Verbote, Ausfall oder Beeinträchtigung von Lieferketten oder Ertragseinbußen durch Änderung des Konsumverhaltens.
Sämtliche Anträge, die die unten angeführten Maßnahmen betreffen, sind sofort zu bearbeiten.
* Einkommen- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen für 2020 können herabgesetzt oder mit null Euro festgesetzt werden
* Abstandnahme von der Festsetzung von Nachforderungszinsen
* Stundung und Entrichtung in Raten
* Stundungszinsen bis zu Null herabsetzen
* Säumniszuschläge bis zu Null herabsetzen