• Link zu Facebook
  • Link zu Instagram
  • Service
    • Downloads
    • NOEPS-Rechtsservice
    • NOEPS-Versicherung
    • FAQ
  • Allgemein
  • Büro
  • Vorstand
  • Referenten
Niederösterreichischer Pferdesportverband
  • News
  • Mitgliedschaft
  • Sport
      • Ausbildung
      • Distanzreiten
      • Dressur
      • Arabische Pferde
      • Fahren
      • Haflinger
      • Islandpferde
      • Ländliche und Zucht
      • Sport-Leistungszentrum
      • Mounted Games
      • Orientierungsreiten
      • Parcours- und Geländebau
      • Reiten im Damensattel
      • Reitervierkampf
      • Richter & Stewards
      • Springen
      • Turnierwesen
      • Vielseitigkeit
      • Voltigieren
      • Westernreiten
      • Working Equitation
  • Talente Team
  • Turniere
    • Turnierkalender
    • NOEPS Landescups
    • NÖ Landesmeisterschaften
    • NÖ Regionalmeisterschaften
    • Downloads
  • Freizeit
      • Breitensport
      • Jagdreiten
      • Kultur und Pferd
      • Pferde-Sport & Spiel
      • Pferdesamariter
      • Recht und Pferd
      • Senioren & Pferde
      • Therapeutisches Reiten
      • Tierschutz
      • Unser Partner Pferd
      • Schulbetriebe
  • Outdoor-Riders-Cup
  • Vereine
  • Termine
    • Alle Termine
    • Kurse & Veranstaltungen
    • Pferde-Sport & Spiel
    • Aus- und Fortbildungen
    • Sonderprüfungen
    • Reiter- und Fahrertreffen
    • Vergangene Termine
    • Termin vorschlagen
  • Menü Menü

Kolumne: Recht gehabt? (Teil 8)

NOEPS-Mitglieder fragen – Pferderechts-Expertin Dr. Nina Ollinger antwortet: Teil 8 des neuen NOEPS-Mitgliederservices beschäftigt sich mit Kündigungsfristen bei mündlich abgeschlossenen Einstellverträgen.


Frage: „Ein Einsteller kündigte seinen – mündlich abgeschlossenen – Einstellvertrag am Anfang eines Monats telefonisch und zog mit seinen Pferden am Ende desselben Monats aus. Die Einstellgebühr dieses Monats wurde, wie immer, Anfang des Monats bezahlt. Der Reitstallbetrieb forderte den Einsteller auf, auch die Einstellgebühr für den Folgemonat zu bezahlen und wies auf eine bestehende Kündigungsfrist hin. Ist die Kündigung schriftlich festzuhalten? Ist die Forderung der Einstellgebühr für den Folgemonat gerechtfertigt?“

 „Der Einstellvertrag wurde mündlich abgeschlossen und hat damit natürlich Gültigkeit erlangt. Dasselbe gilt auch für die mündlich ausgesprochene Kündigung. Der Vorteil eines schriftlichen Einstellvertrages besteht unter anderem auch darin, dass die Dauer der Kündigungsfrist festgelegt werden kann und gerade beim Auszug des Einstellers Rechtssicherheit herrscht, wie lange die Kündigungsfrist konkret beträgt und zu welchen Terminen gekündigt werden kann. Des Weiteren kann im Einstellvertrag vereinbart werden, dass die Kündigung schriftlich zu erfolgen hat, andernfalls auch die mündliche Kündigung möglich ist. Im Regelfall wird eine Kündigungsfrist mit der Dauer von einem oder, allerdings seltener, von zwei Monaten vereinbart. Oft wird festgehalten, dass die Kündigung nur zum Monatsende ausgesprochen werden kann. Das würde bezüglich der gestellten Frage bedeuten, dass der Folgemonat noch zu bezahlen gewesen wäre.

Wurde der Vertrag mündlich abgeschlossen und keine Kündigungsfrist ausdrücklich vereinbart, so gilt eine angemessene Kündigungsfrist als vereinbart. Die angemessene Kündigungsfrist wird wohl keinesfalls unter 2 Wochen liegen, sondern eher bei einem Monat, auch im Sinne des Üblichen. Mangels Vereinbarung eines schriftlichen Einstellvertrages und der Vereinbarung von Kündigungsterminen wird es allerdings schwer für den Einstellbetrieb zu argumentieren sein, dass Anfang eines Monats nur zum Ende des Folgemonats gekündigt werden kann. Zudem hätte der Einstellbetrieb im Rahmen der Kündigung Anfang des Monats dem Einsteller die einmonatige Kündigungsfrist zum Monatsende `in Erinnerung rufen können`. Letztlich bleibt es den handelnden Personen überlassen, für Rechtssicherheit für beide Seiten zu sorgen, wozu sich ein – im Übrigen auch kurzer – Einstellvertrag bestens eignet.“


 

Noch Fragen?

Haben auch Sie eine juristische Frage, die Sie gerne beantwortet hätten?
Dann schicken Sie sie uns an stephanie.schiller@noe-pferdesport.at!

Search Search

Kategorien

  • Arabische Pferde (20)
  • Aus unseren Vereinen (5)
  • Ausbildung (127)
  • Breitensport (187)
  • Damensattel (74)
  • Distanzreiten (73)
  • Dressur (560)
  • Ehrungen (23)
  • Fahren (218)
  • Haflinger (64)
  • Islandpferdereiten (73)
  • Jagdreiten (4)
  • Kultur und Pferd (138)
  • Kurse und Veranstaltungen (8)
  • Landesmeisterschaften (98)
  • Ländliche NÖ und Zucht (153)
  • Mounted Games (68)
  • NÖ Landescups (301)
  • NOEPS Intern (67)
  • Orientierungsreiten (43)
  • Parcoursbau (8)
  • Pferde, Sport und Spiel (21)
  • Pferdesamariter (15)
  • Recht und Pferd (95)
  • Regionalmeisterschaften (54)
  • Reitervierkampf (39)
  • Richter & Stewards (8)
  • Schulbetriebe (41)
  • Senioren & Pferde (5)
  • Sonstiges (1.263)
  • Springen (708)
  • Talente Team (38)
  • Therapeutisches Reiten (6)
  • Tierschutz (3)
  • Turniere (12)
  • Unser Partner Pferd (57)
  • Verband (16)
  • Vielseitigkeit (196)
  • Voltigieren (182)
  • Wanderreiten (72)
  • Westernreiten (133)
  • Working Equitation (51)

About

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Satzung

Newsletter

Mit dem Klick auf „Newsletter abonnieren“ stimmen Sie der Speicherung Ihrer Daten zum Versand des Newsletters an Sie durch den NOEPS zu. Sie können den Newsletter jederzeit durch eine Nachricht an office@noeps.at abbestellen. Weitere Informationen zur Verwendung Ihrer Daten und zu Ihren Rechten finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Newsarchiv

Search Search
Link to: Wiesjes Tagebuch: Wiesje wünscht Frohe Weihnacht und glückliches 2017! Link to: Wiesjes Tagebuch: Wiesje wünscht Frohe Weihnacht und glückliches 2017! Wiesjes Tagebuch: Wiesje wünscht Frohe Weihnacht und glückliches 2017! Link to: Das war der Stephaniritt 2016 Link to: Das war der Stephaniritt 2016 Das war der Stephaniritt 2016
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen
×

NEU! NOEPS Infoservice auf WhatsApp

Jetzt anmelden über den Einladungslink https://chat.whatsapp.com/Ft6ygZVxx2lJvzxQDEPPrL oder mit WhatsApp Nachricht „Start“ an +43 670 185 7001 und alle wichtigen Informationen direkt aufs Handy bekommen.