Wichtige Info bezüglich lizenzfreien Bewerben und Starts

Pferdesport in NÖ | 11.06.2021 – Die aktuelle Empfehlung des Österreichischen Pferdesportverbandes enthält die von uns immer vertretene Formulierung, dass auch lizenzfreie Starts für die Anrechnung durchgeführt werden dürfen (siehe unten). Im Falle auftretender Probleme mit der Anrechnung bitten wir um schriftliche Information an unser Büro, um bei der Problemlösung behilflich sein zu können.

Auszug aus den OEPS Empfehlungen:

„Zusammenkünfte außerhalb des Spitzensports:
„Zusammenkünfte “ sind im §13 leg.cit geregelt und speziell für jene ReiterInnen wichtig, die nicht als Spitzensportler eingestuft werden können (Stichwort ReiterInnen ohne Lizenz). Diese können sich im
Rahmen von solchen Zusammenkünften mit nunmehr 16 Personen ohne Anzeige oder Bewilligung messen. Ab 17 Personen gilt die 3G-Regel, zudem ist eine Anzeige an die lokale Gesundheitsbehörde – das ist die örtlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde – erforderlich.

Der für die Zusammenkunft Verantworliche darf Teilnehmer nur einlassen, wenn sie einen Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr vorweisen. Dieser ist von den TeilnehmerInnen für die Dau-er des Aufenthaltes bereit zu halten.

Vorteil: An einem Ort dürfen auch mehrere Zusammenkünfte gleichzeitig stattfinden, soferne die Höchstzahlen pro Zusammenkunft nicht überschritten werden (§13 (5) leg.cit). Räumliche oder bauliche Trennung, oder zeitliche Staffelung, um eine Durchmischung der TeilnehmerInnen der gleichzeitig stattfindenden Zusammenkünfte zu vermeiden wird empfohlen.

Neu: Zusammenkünfte (ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze) sind auch mit bis zu 50 TeilnehmerInnen zulässig, wenn der für die Zusammenkunft Verantwortliche, sofern daran mehr als 17 Personen teilnehmen, diese spätestens eine Woche vorher bei der örtlichen Sicherheitsbehörde anzeigt wird (Details siehe Verordnung § 13leg.cit).

Bei mehr als 50 TeilnehmerInnen ist ein Corona Konzept, die Bestellung eines COVID-19 Beauftragten notwendig. Dann sind Zusammenkünfte nur mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen möglich (§13 (4) leg.cit.) Achtung Höchstgrenzen!

Für Besuchergruppen gilt § 6 Abs 2und 3 leg.cit.

Im Rahmen solcher Zusammenkünfte/Veranstaltungen können auch Bewerbe für ReiterInnen ohne Lizenz unter Einhaltung der Bestimmungen der ÖTO abgehalten werden.

Achtung:
• Als eigene Veranstaltung nach § 13 außerhalb des Turniers (Zusammenkunft im Spitzensport §15) anzumelden!
• Keine Vermischung!
• Bewerbe daher vor oder nach den Zusammenkünften im Spitzensport austragen.
• Einhaltung der Bestimmungen der ÖTO unerlässlich zwecks Anrechnung.

Hier gibt es die aktuelle Empfehlung des OEPS: https://www.oeps.at/de/aktuelles/Aktuelle%20Empfehlungen%20des%20OEPS%20ab%2010.%20Juni%202021