57: Recht gehabt? Haftung bei Aufenthalt auf gemieteter Koppel
Frage 57:
Ich habe mein Pferd in einem Einstellbetrieb eingestellt. Zusätzlich habe ich eine Wiese vom Einstellbetrieb angemietet, auf dem mein Pferd grasen kann. Wenn meinem Pferd etwas passiert, wer haftet dann für eine allfällige Verletzung?
Antwort:
Hier muss man leider wieder klassisch antworten: Es kommt darauf an. Ist die Graskoppel tatsächlich gesondert gemietet oder ist sie Teil des Einstellvertrages. Diese Frage hängt auch damit zusammen, wer sich um die Graskoppel und die Erhaltung kümmert. Fällt all das in den Bereich des Einstellbetriebes, kann es zu einer Haftung des Einstellbetriebes kommen. Liegt jedoch eine tatsächliche Miete vor und die Graskoppel und deren Erhaltung fällt völlig in die Sphäre des Einstellers, entsteht im Regelfall keine Haftung für den Einstellbetrieb.
Befinden sich mehrere Pferde auf der Graskoppel und kommt eine Verletzung dadurch zustande, dass ein Pferd das andere Pferd tritt, ist generell nur in sehr seltenen Fällen eine Haftung gegeben. Egal, ob es sich um eine Graskoppel des Einstellbetriebes oder eine angemietete Graskoppel handelt. Hier stellt sich nämlich im Regelfall nur die Frage der Tierhalterhaftung. Sind alle Pferde innerhalb der Koppel ordnungsgemäß verwahrt und kommt es zu einer Verletzung im Herdenverband, ist das im Regenfall leider Pech und der Besitzer des verletzten Pferdes muss für die Kosten selbst aufkommen.
Kommt es allerdings deshalb zu einer Verletzung, weil die Graskoppel nicht ordnungsgemäß gepflegt ist (z.B. verletzende Gegenstände auf der Koppel), dann kann eine Haftung entstehen. Gehört die Graskoppel zum Einstellbetrieb, dann ist die Haftung des Einstellbetriebes denkbar, ist ein Mieter für die Erhaltung vereinbarungsgemäß zuständig und das Pferd eines anderen wird verletzt, kann auch dieser Mieter zur Haftung herangezogen werden.
Immer muss gefragt werden: Welches Rechtsverhältnis besteht und in wessen Pflicht liegt es, für einen ordnungsgemäßen Zustand zu sorgen und zuletzt: Worauf ist eine Verletzung tatsächlich zurückzuführen? Lediglich auf ein Herdenverhalten oder auf menschliches „Versagen“?
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