Sport Austria: 3G für Sportstätten/Zusammenkünfte
/in SonstigesSport Austria Newsletter (19.02.2022) – Die mit heute, 19.2., in Kraft getretenen Novellen der COVID-Bundes- und -Wiener Verordnung bringen v.a. folgende Auswirkungen auf den Sport mit sich:
• Für nicht-öffentliche Sportstätten gilt 3G (in Wien indoor weiterhin 2G)
• Für Zusammenkünfte (Training, Wettkampf, Kurs…) gilt 3G (in Wien 2,5G – also 2G oder ein PCR-Test max. 48h alt)
• Die Spitzensportbestimmungen bleiben unverändert
In den restlichen Bundesländern gelten bezüglich der Sportausübung die Maßnahmen des Bundes.
Die aktuelle Bundesverordnung finden Sie hier (noch keine konsolidierte Fassung verfügbar): https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2022_II_62/BGBLA_2022_II_62.html
Die aktuelle Wiener Verordnung finden Sie hier: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrW&Gesetzesnummer=20000654
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Anführungen um eine vereinfachte Darstellung der wichtigsten Punkte handelt. Besuchen Sie die FAQ auf der Sport Austria Website für nähere Details: www.sportaustria.at/corona
Quelle: Sport Austria