Sport Austria: Keine Personengrenze mehr für Zusammenkünfte
Sport Austria Newsletter (11.02.2022) – Die mit morgen, 12.2., in Kraft tretende Novellen der COVID-Bundesverordnung bringt v.a. folgende Auswirkungen auf den Sport mit sich:
• Keine Beschränkung mehr bei Anzahl der Teilnehmer:innen (aber weiterhin 2G und ab 51 Personen Anzeige- bzw. ab 251 Personen Bewilligungspflicht)
• Bei Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze mit mehr als 50 Teilnehmer:innen keine Speisen/Ausschank
• Für Veranstaltungen mit weniger als 51 Teilnehmer:innen keine Sperrstunde mehr (aber Sportstätten weiterhin 5-24 Uhr)
• Kein Contract Tracing mehr wenn durchgehend Maske getragen wird (z.B. Publikum)
• Die Spitzensportbestimmungen bleiben unverändert
In den Bundesländern gelten bezüglich der Sportausübung die Maßnahmen des Bundes.
Die aktuelle Bundesverordnung finden Sie hier (noch keine konsolidierte Fassung verfügbar): https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2022_II_55/BGBLA_2022_II_55.html
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Anführungen um eine vereinfachte Darstellung der wichtigsten Punkte handelt. Besuchen Sie die FAQ unserer Website für nähere Details: www.sportaustria.at/corona
Quelle: Sport Austria