Rücktritt der Präsidentin und Schriftführerin des NOEPS und Berufung gegen das Gerichtsurteil

NOEPS intern (30.03.2024) – Liebe Mitglieder des Niederösterreichischen Pferdesportverbandes,
nach der im Juni 2021 durchgeführten Generalversammlung des NOEPS kam es zu Rechtsfragen, mit denen sich die Rechtsanwälte und Gerichte seither beschäftigen. Der NOEPS Vorstand unter der gewählten Präsidentin Mag. Petra CHOC, MSc führte nicht nur die ehrenamtliche Arbeit als NOEPS Vorstand durch, sondern war auch die letzten 2,5 Jahre ständig mit Schiedsgerichtsverfahren, einer Einstweiligen Verfügung und Gerichtsprozessen konfrontiert. Dabei wurde dem NOEPS Vorstand bisher in allen Punkten bis hin zum Obersten Gerichtshof Recht gegeben und jede Berufung zurückgewiesen. Beim letzten neuerlichen Gerichtsprozess hat das Bezirksgericht Mödling wider Erwarten und gegen jede Rechtsmeinung entschieden, dass die Wahl bei der Generalversammlung des NOEPS zu wiederholen wäre.
Viele Mitglieder, Referenten und niederösterreichische Vereine sind an uns herangetreten, um unsere erste Beurteilung den Gerichtsstreit durch Neuwahlen zu beenden, zu überdenken. Dies haben wir uns sehr zu Herzen genommen und uns dazu entschlossen, eine Berufung gegen das Gerichtsurteil vom 28.02.24 des Bezirksgerichtes Mödling einzubringen.
Frau Mag. Petra Choc, MSc als Präsidentin und Frau Mag. Doris Täubel-Weinreich als Schriftführerin des Niederösterreichischen Pferdesportverbandes haben ihre Tätigkeit in den letzten Jahren vor allem im Sport gesehen und wollten diesen Weg vor Gericht nicht weiter beschreiten und sind deshalb zurückgetreten.
Gem. Satzung des NOEPS §11 Abs. 13 wird der Rücktritt erst mit Wahl oder Kooptierung eines Nachfolgers wirksam. Der gewählte Vorstand nach §11 Abs. 1 hat gem. §11 Abs. 2 das Recht bei
Ausscheiden eines gewählten Vorstandsmitgliedes, an seine Stelle ein anderes Mitglied zu kooptieren, wozu die nachträgliche Genehmigung in der nächstfolgenden Generalversammlung einzuholen ist.
Beide werden Ihre Tätigkeit im Vorstand auf Grund des Rücktrittes nicht weiterführen, weshalb bis zur Kooptierung bzgl. des Vorsitzes die Vertretungsregelung gem. §11 Abs. 9 in Kraft tritt. Für den NOEPS wurde Vizepräsident Roland PULSINGER gem. Vorstandstandbeschluss als 1. Vertreter für die Präsidentin Mag. Choc festgelegt. Gem. § 13 Abs. 9 vertritt der Schatzmeister Thomas Roubal die Schriftführerin Mag. Doris Täubel-Weinreich.
Der NOEPS Vorstand bedankt sich bei Frau Mag. Petra Choc, MSc und Frau Mag. Doris Täubel-Weinreich für die ehrenamtliche Arbeit im Vorstand.

Wir wünschen allen Mitgliedern ein frohes Osterfest.

Der Vorstand des
Niederösterreichischen Pferdessportverbandes