Recht gehabt? Haftung in der Herde
Frage 79:
Haftet der Eigentümer eines „deckenden Wallachs“ für Schäden, die dieser in einer Herde anrichtet?
Antwort:
Bei einem „deckenden Wallach“ verhält es sich wie mit allen anderen Pferden in einer Herde. Es ist zu prüfen und zu hinterfragen, ob sich das Pferd in der Herde aufhalten durfte. Ein Pferd, das bekannt „bösartig“ ist und schon mehrfach Schaden angerichtet hat, hat in einer bzw dieser Herde, wo es ist, nichts verloren. Ob das bei einem „deckenden Wallach“ auch der Fall ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Grundsätzlich handelt es sich um ein natürliches Verhalten. Ein Jurist hinterfragt in diesem Zusammenhang allerdings natürlich auch, was die Vereinbarung der Pferdeeigentümer ist.
Wenn die Herde, wie wohl üblich, aus Stuten und Wallachen besteht, damit derartige Probleme gerade nicht auftreten, ist argumentierbar, dass ein derartiges Verhalten nicht toleriert werden muss, vor allem dann, wenn damit Verletzungsgefahr einhergeht. Nach erstmaligem Auftreten eines solchen Verhaltens ist ein Schadenersatzanspruch mangels Verschuldens, da allenfalls keine Kenntnis von diesem Verhalten vorlag, wahrscheinlich nicht gegeben. Tritt dies allerdings öfter auf und sind insbesondere schon öfter Verletzungen aufgetreten, wird ein Schadenersatzanspruch üblicherweise leichter durchsetzbar sein. Dieser richtet sich an die verantwortliche Person, d.h. sowohl an den Eigentümer und Tierhalter des Pferdes, der entscheidet wo das Tier untergebracht wird, aber auch allenfalls an den Einstellbetrieb, der die Entscheidung zu treffen hat, welches Pferd Teil seiner Herde sein darf.
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