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Recht gehabt? Hafte ich für meinen Mitreiter?

Frage 35:
Ich suche einen Mitreiter für mein Pferd. Hafte ich für diesen Mitreiter bzw diese Mitreiterin bzw. worauf soll ich achten?

Antwort:
Bei dieser Fragestellung treffen einige Rechtsfragen zusammen. Im Wesentlichen vermietet man einem Mitreiter sein Pferd. Diesbezüglich kommen die Regelungen bei der Vermietung zur Anwendung (siehe Frage 34). Das bedeutet, dass der Mitreiter sein Können selbst einschätzen muss und man, um eine Haftung abzuwenden, nur auf Eigenheiten des Pferdes hinweisen muss.

Im Regelfall wird aber Mitreitern die Möglichkeit gegeben, das Pferd auszuprobieren. Wenn der Mitreiter das Pferd testet und man selbst, wie im Regelfall, als Eigentümer dabei ist, bekommt man auch einen eigenen Eindruck davon, wie der Mitreiter reitet und wie er mit dem Pferd harmoniert. Fällt einem hier etwas auf bzw bespricht man im Anschluss mit dem Mitreiter auch seine Entscheidung oder gibt ihm auch das Gefühl, jedenfalls passend für das Pferd zu sein, übernimmt man diesbezüglich auch eine Verantwortung. Hat man also das Gefühl, dass der Mitreiter mit dem Pferd nicht besonders gut zurecht kommt, wird man ihn darauf hinweisen (müssen). Wo die genaue Grenze ist, ist im Einzelfall zu entscheiden. Jedenfalls ist eine Haftung möglich, wenn man selbst fachkundig ist, insbesondere selber als Reitlehrer oder generell beruflich mit Pferden tätig ist. Denn als Reitlehrer ist man in der Lage, das Können anderer zu bewerten; hier kann man sich nicht auf eine reine Vermietung berufen und davon ausgehen, dass man keine Verantwortung für den Mitreiter trägt. Reitet man mit dem Mitreiter auch gemeinsam aus, haftet man als Reitlehrer dann ohnehin dafür, eine für den Mitreiter passende Strecke, die keine besonderen Gefahren bereithält (bellende Hunde, heranlaufende Pferde auf Koppeln), auszuwählen.

Ist der zukünftige Mitreiter bzw die zukünftige Mitreiterin minderjährig, empfiehlt es sich auf jeden Fall, eine Mitreitvereinbarung mit den Eltern abzuschließen und die Details mit diesen zu erörtern. Bei Unklarheiten oder Besorgnis sollte die Suche nach dem zukünftigen Mitreiter weitergeführt werden, bis man selbst ein gutes Gefühl hat und überzeugt davon ist, dass der Mitreiter mit dem eigenen Pferd gut zurechtkommen wird.

Hast du auch eine Rechtsfrage? Dann maile diese bitte unter Angabe deiner Mitgliedsnummer sowie einer Telefonnummer, unter der Frau Dr. Ollinger dich erreichen kann, an presse@noeps.at.

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