Recht gehabt? Ausritte mit minderjährigen Mitreitern
Frage 78:
Darf eine minderjährige Reitbeteiligung eigentlich ausreiten? Muss sie in Begleitung eines Erwachsenen unterwegs sein?
Antwort:
Grundsätzlich spricht nichts dagegen, dass auch eine minderjährige Person – auch alleine – ausreitet, dies jedenfalls aus juristischer Sicht. Nimmt eine minderjährige Person am Straßenverkehr teil, dafür reicht schon das Überqueren einer Straße, so muss die Straßenverkehrsordnung (StVO) beachtet werden. Geregelt ist in dieser, dass man des Reitens kundig sowie das 16. Lebensjahr vollendet haben muss. Jüngere Personen müssen in Begleitung eines Erwachsenen unterwegs ist. Um nachweisen zu können, dass man des Reitens kundig ist, empfiehlt sich eine abgeschlossene Prüfung (Reiterpass).
Ob man eine minderjährige Reitbeteiligung alleine ausreiten lässt oder nicht, hängt wohl von vielen – nicht juristischen – Faktoren ab. Was die Haftung gegenüber einer minderjährigen Person betrifft, so sollte Folgendes (in Kürze zusammengefasst) beachtet werden: Wesentlich ist, dass man über alle Eigenheiten eines Pferdes aufklärt und die Reitbeteiligung damit in der Lage ist, einschätzen zu können, ob ein Ausreiten mit dem Pferd für sie sinnvoll ist. Auch tagesaktuelle Informationen über das Pferd sind vom Eigentümer, soweit ihm bekannt, an die Reitbeteiligung weiterzuleiten. Selbstverständlich kann der Eigentümer auch darauf bestehen, dass eine Reitbeteiligung gerade nicht ausreitet, nur in Begleitung eines Erwachsenen unterwegs ist oder erst dann ausreiten darf, wenn ein Reitlehrer dies für in Ordnung befunden hat. Im Übrigen kommt es nicht automatisch zu einer Haftung des Erwachsenen, der den minderjährigen Reiter begleitet. Eine Haftung erfordert immer gewisse Voraussetzungen, z.B. Überforderung des jungen Reiters auf der vom Erwachsenen gewählten Ausreitstrecke; die bloße Anwesenheit des Erwachsenen führt im Regelfall nicht zu einer Haftung.
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