OEPS-Durchbruch beim neuen Tierschutzgesetz!
Die Arbeitsgespräche des OEPS mit dem Ministerium für Frauen und Gesundheit und den zuständigen Behörden der Länder zum neuen Tierschutzgesetz (wir berichteten) trägt Früchte! So kam es schließlich zu einer äußerst zufriedenstellenden Lösung zum Wohl der Pferde und Pferdeartigen, insbesondere ihrer Besitzer. Demnach ist das Feilbieten von Pferden durch den Besitzer ab 1.6.2017 wieder möglich!
“Am 31. Mai fand eine Sitzung des Vollzugsbeirat gemäß des § 42a Tierschutzgesetz statt. Dieser Beschluss stellt die Rechtsansicht, der für den Vollzug zuständigen Bundesländer dar.
Diese verständigten sich In dieser Sitzung zur Frage „Wer darf Tiere öffentlich zum Kauf oder zur Abgabe anbieten?“ auf folgende Auslegung des Tierschutzgesetzes.
Auf Grund der Bestimmungen des § 8a dürfen zukünftig folgende Tiere öffentlich angeboten werden:
– Tiere aus gemäß § 31 Abs. 1 TSchG genehmigten Haltungen (gewerbliche oder wirtschaftlich tätige)
– landwirtschaftliche Nutztiere (Im Sinne des § 24 Abs. 1 Z 1 TSchG: Pferde und Pferdeartige, Schweine, Rinder, Schafe, Ziegen, Schalenwild, Lamas, Kaninchen, Hausgeflügel, Straußen und Nutzfische)
– Tiere aus gemäß § 31 Abs. 4 TSchG gemeldeten oder von der Meldung ausgenommenen Züchtungen.“
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Tiere, die gemäß der Systematik des Tierschutzgesetzes zu landwirtschaftliche Nutztier zählen – wie das Pferde oder Pferdeartige – hin künftig vom Besitzer öffentlich angeboten werden dürfen.
Ergänzend dazu seien die Bestimmungen der Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung aus 2009 hinsichtlich der Pferdepässe sowie der behördlichen Registrierung von Pferdehaltungen in Erinnerung gerufen.“
Gegenseitiges Verständnis hat diese Entscheidung zu Gunsten der PferdesportlerInnen möglich gemacht. Der Dank der Pferdesportverbände gilt an dieser Stelle allen Initiativen und den Mitgliedern der Verhandlungsrunden für die rasche und konstruktive Umsetzung, dem Verständnis zur Sache und insbesondere dem Verhandlungsleiter des BM Gesundheit und Frauen, Hr. Dr. Ulrich Herzog, für deren Einsatz.