NIV Förderungsrichtlinien 2020 Jugend- und Breitensport

Die Förderungsrichtlinien der NÖ Islandpferdevereinigug NIV für Jugend- und Breitensport sind online:

  • AntragstellerInnen müssen Mitglied bei NIV, ÖIV und NOEPS sein
  • Die Kurse müssen im NIV-Kurskalender eingetragen sein, dafür schickt Fr. Katharina Hilmar bis Mitte Februar eine Mail an alle Vereine um die Kursdaten abzufragen. Es wird jeder Verein gebeten dies auch nachzukontrollieren, nicht eingetragene Kurse werden nicht gefördert.
  • Nachträglich genannte Kurs müssen an Julia Riegler und Katharina Hilmar gemeldet werden und werden zur Förderung gesondert entschieden.
  • Die Kurse müssen mind. von einem Reitwart, Reitinstruktor bzw. Trainer B, oder anerkannten internationalen TrainerIn oder gleichwertiger Ausbildung bei TrainernInnen von Spezialkursen gehalten werden.
  • Es werden max. 10 Tage gefördert, ausgenommen Prüfungskurse für Reiterpass und Reiternadel.
  • TeilnehmerInnen dürfen keine Turniere der Sportklasse A und B starten.
  • Die Listen zur Abrechnung sind zum Downloaden auf der OEPS-HP unter: Service- Download-Formulare zur Abrechnung-TeilnehmerInnerliste nur im Original der Sport Austria (BSO) und Letztempfängerliste der Sport Austria (BSO) der jeweiligen DSGVO. Auf den Listen sind unbedingt auszufüllen: Name, Wohnort, IBAN und Unterschrift
  • Der IBAN und der Name müssen leserlich und gültig sein, sonst kann keine Auszahlung erfolgen
  • Jeder Kurs muss 14 Tage nach Abhalten mit den Originalbelegen (Teilnehmerliste und Letztempfängerliste) an Fr. Julia Riegler, Anton Krennstr. 11a; 2540 Bad Vöslau; eingereicht werden. Abrechnungen erfolgen dadurch pro Kurs.

Nur wer alle Kriterien erfüllt, ist berechtigt die Förderung aus den Geldern von NOEPS und NIV zu erhalten.

Hier findest Du das Dokument zum Download.