Sonderprüfungs-Regelung weiterhin außer Kraft!

Pferdesport in NÖ | Sonderprüfungen (25.03.2026) – Das Präsidium des OEPS hat in seiner Sitzung vom 17. März 2026 beschlossen, dass der neue Absatz in Teil D der ÖTO „Zu §§ 1404 und 1405 Reiterpass (FENA) und Österreichische Reiternadel“, welcher besagte, dass für Reiterpass- und nadel-Prüfungen ein geprüfter Ausbildner namhaft zu machen ist, weiterhin außer Kraft bleibt!

Dieser neue Absatz war bereits im Vorfeld der Präsidiumssitzung per Umlaufbeschluss vorläufig außer Kraft gesetzt worden. In der Sitzung am 17.3. wurde nun darüber beraten, ob diese Außerkraftsetzung beibehalten oder der Passus wieder aufgenommen werden soll. Seitens des Präsidiums wurde festgehalten, dass es zu diesem Thema noch Klärungsbedarf gibt und im weiteren Verlauf eine gute, praxisnahe Lösung im Sinne aller Beteiligten gefunden werden soll. Beschluss: Das Präsidium hat einstimmig beschlossen, die Aussetzung dieses Passus weiterhin beizubehalten.