Neue COVID-Verordnung: Ende für Sport-Lockdown
Sport Austria Newsletter (11.12.2021) – Die mit morgen 0 Uhr in Kraft tretende neue COVID-Bundesverordnung wirkt sich auf den Sport wie folgt aus:
• Nicht-öffentliche Sportstätten (indoor/outdoor) dürfen zur Sportausübung nur mit 2G und zwischen 5-23 Uhr betreten werden
• Auf nicht-öffentlichen Sportstätten muss bei der Sportausübung kein Abstand eingehalten werden
• Zusammenkünfte indoor mit max. 25 und outdoor mit max. 300 Teilnehmer:innen (ab 51 Teilnehmer:innen: Präventionskonzept, Präventionsbeauftrage/r, Anzeigepflicht; ab 251 Teilnehmer:innen: zusätzlich Bewilligungspflicht)
• Bei zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen: indoor max. 2.000 und outdoor max. 4.000 Zuschauer:innen (es gilt 2G und indoor Maskenpflicht)
• Spitzensport ist ohne Teilnehmer:innenbeschränkung möglich (für Zuschauer:innen gilt 2.000/4.000)
• Für Personen ohne 2G gilt: Sport nur auf öffentlichen Orten oder öffentlichen Outdoor-Sportstätten und mit 2m Abstand (ausgenommen selber Haushalt)
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Anführungen um eine vereinfachte Darstellung der wichtigsten Punkte handelt.
Besuchen Sie die FAQ der Sport Austria Website für nähere Details: www.sportaustria.at/corona
Die neue COVID-Bundesverordnung finden Sie hier: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_537/BGBLA_2021_II_537.html
Quelle: Sport Austria