NEU! Leitung bei Sonderprüfungen
Pferdesport in NÖ | NOEPS intern (28.01.2026) – Wichtige Info für alle Veranstalter von Sonderprüfungen!
ÖTO-Änderung zu §1404 und 1405 (siehe ÖTO Teil D): „Wenn ein Verein eine Sonderprüfung für den Reiterpass (FENA) bzw. ÖRN oder die Lizenz durchführen will, ist zu beachten: Sonderprüfungen dürfen ausschließlich durch einen aktiven Ausbilder „geleitet“ bzw. „organisiert“ werden. Diese Person übernimmt dabei eine Rolle ähnlich dem Turnierbeauftragten bei Turnieren. Ihre Aufgabe ist es sicherzustellen, dass die Prüfung ÖTO-konform durchgeführt wird.“
Bitte daher ab sofort bei der Anmeldung der Sonderprüfung den Namen des Ausbildners bekannt geben.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser Büro unter 02236 71235 oder office@noeps.at.



