Klarstellung Sport Austria: Kleingruppen mit Kindern/Jugendlichen möglich

Pressemitteilung Sport Austria 11.11.2010 – Soeben hat uns der Newsletter von Sport Austria erreicht, der unter anderem eine wichtige Klarstellung für Kleingruppenunterricht mit Kindern & Jugendlichen enthält:

Kleingruppen mit Kindern/Jugendlichen möglich

Sport Austria konnte beim Krisenstab des Gesundheitsministeriums eine Klarstellung betreffend Kinder/Minderjährige (unter 18 Jahre), für die Aufsichtspflicht besteht, erreichen. Demnach ist die Verordnung so zu interpretieren, dass zu maximal 6 Personen aus maximal 2 Haushalten weitere maximal 6 Kinder bzw. Minderjährige, für die Aufsichtspflicht besteht, gezählt werden können. Dabei ist es irrelevant aus wieviel verschiedenen Haushalten diese Kinder bzw. Minderjährige kommen. So wäre z.B. ein Gruppentraining mit 2 TrainerInnen und 6 Kindern/Minderjährigen möglich (nur outdoor, keine Kontaktsportarten). Bitte beachten Sie bei etwaigen Planungen jedoch, dass aufgrund der aktuellen Infektionszahlen ändernde Rahmenbedingungen nicht ausgeschlossen sind.

Klarstellung: Sportstätten dürfen für Schulen öffnen
In der aktuellen Verordnung wurde nun in §15(1)1 durch einen zusätzlichen Satz klargestellt, dass die Nutzung bzw. Sportausübung auf Sportstätten für Schulen von der Verordnung ausgenommen und daher möglich ist. Sportstätten dürfen also indoor wie outdoor für Schulen öffnen.

Neue Hilfsmaßnahme: Umsatzersatz
Zur Unterstützung der österreichischen Wirtschaft stellt die Bundesregierung im Rahmen des Corona-Hilfsfonds seit 6.11.2020 einen Lockdown-Umsatzersatz als weitere Hilfsmaßnahme bereit. Vereine, die unternehmerisch tätig und auch umsatzsteuerpflichtig sind und eine entsprechende Umsatzsteuervoranmeldung abgeben, können dort Umsatzersatz beantragen. Für gemeinnützige Vereine, die nicht unter diese Rahmenbedingungen fallen, wurde vom Sportminister verkündet, dass auch dieser Bereich, voraussichtlich im NPO-Unterstützungsfonds, eine entsprechende Berücksichtigung finden soll. Sobald Details dazu bekannt sind, werden wir diese umgehend kommunizieren. Informationen zum Umsatzersatz finden Sie auf https://www.umsatzersatz.at/

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Quelle: Pressemitteilung Sport Austria 11.11.2010