Fahrplan für Kunst- und Kulturveranstaltungen ab 29. Mai auch für Sport gültig?
Vergangene Woche wurde von der Bundesregierung der Fahrplan für Kunst- und Kulturveranstaltungen veröffentlicht. Derzeit arbeiten wir mit Hochdruck daran, gesicherte Informationen zu bekommen, ob diese Regelungen auch im Sport gelten werden. Die Verordnung dazu wird laut Auskunft der Behörden diese Woche erarbeitet. Ohne die Vorfreue auf kleine Veranstaltungen bereits im Juni dämpfen zu wollen, müssen wir leider einmal mehr um etwas Geduld bitten.
Angekündigter Fahrplan Kunst- und Kulturveranstaltungen:
– 29. Mai für Indoor- und Outdoor-Bereiche Veranstaltungen bis zu 100 Personen erlaubt
– 1. Juli sind Kunst- und Kulturveranstaltungen für 200-250 Personen geöffnet.
– 1. Juli starten die Kinos auch wieder.
– Ab 1.8. sind Veranstaltungen bis zu 500 Personen – und unter Auflagen in einem vierten Schritt sind 1.000 Personen bei Veranstaltungen – erlaubt. Für 1.000 Besucher wird aber ein Sicherheitskonzept nötig sein.