Entlastung für Pferdeeinstellbetriebe: Erhöhung der Vorsteuerpauschale ab 1. April 2024
Pressemitteilung Die Ländlichen NÖ (28.06.2024) – Am 26. Juni 2024 wurde die Änderung der Pferdepauschalierungsverordnung kundgemacht. Diese bringt für landwirtschaftliche und gewerbliche Pferdeeinstellbetriebe folgende Änderungen:
- Erhöhung der Vorsteuerpauschale von bisher 27€ auf 31€ pro Einstellpferd und Monat
- Anhebung der Umsatzgrenze nach § 1a PferdePauschV von 400.000 € auf 600.000 €
Die Presseaussendung der LK NÖ zur Erhöhung der Vorsteuerpauschale gibt es hier zum Download: Entlastung für Pferdeeinstellbetriebe | Landwirtschaftskammer Niederösterreich (lko.at)

Obmann der Ländlichen Reiter und Fahrer in NÖ Johann Reisenthaler, Landwirtschaftskammer NÖ-Präsident Johannes Schmuckenschlager, Landwirtschaftskammer NÖ-Vizepräsidentin Andrea Wagner und Landwirt Gernot Reisenthaler. © Georg Pomaßl/LK Niederösterreich
Die Forderung nach einer Anpassung der Vorsteuerpauschale wurde auch bereits beim Pressegespräch der LK NÖ gemeinsam mit dem Verband NÖ Pferdezüchter und den Ländlichen NÖ im Juni 2023 aufgestellt, kurz darauf bekannte sich die Vollversammlung der LK NÖ, angestoßen von LKR Diana Müller, auch in ihrer Resolution dazu. Auf Initiative der LK NÖ, des Verbandes NÖ Pferdezüchter und der Ländlichen NÖ wurden Anfang des Jahres 2024 gemeinsam mit der LKÖ die Verhandlungen mit dem Finanzministerium aufgenommen und konnten nun erfolgreich abgeschlossen werden. Die erforderlichen Berechnungen wurden in der Abteilung Betriebswirtschaft der LK NÖ angestellt.
Die erhöhte Vorsteuerpauschale von 31€ je eingestelltem Pferd und Monat gilt für alle landwirtschaftlichen und gewerblichen Pferdeeinstellbetriebe und rückwirkend ab dem 2. Quartal 2024.
Dadurch konnten wir gemeinsam – Landwirtschaft, Zucht & Ländliche – eine enorme Entlastung unserer Pferdeeinstellbetriebe erreichen.
Die Pferdepauschalierungsverordnung gilt für alle Pferdeeinstellbetriebe.
Quelle: Die Ländlichen NÖ