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Covid-19: Absagen im Pferdesport in NÖ

Bisher wurden folgende Turniere und Kurse in NÖ abgesagt (Stand 14.03. 10:00):

CWN-C Wr. Neustadt von 27.-29. März im WTC Schulz, Wr Neustadt

Geförderter Reitkurs im Damensattel von 21.-22. März im RC Richterhof

CDN-C Neu CDNP-C Neu Reuhof von 21.-22. März

CDN-C Neu Allhartsberg am 21. März

Fortbildung für Ausbildner, Parcoursbauer und Richter Fahren im URFV Allhartsberg von 14.-15. März

Lehrgang & Fortbildung Pferdesamariter in Elsbach von 13.-22. März (Bei Fragen wenden Sie sich bitte an NOEPS Referentin Dr, Barbara Röder unter Tel. 0664 1740379 oder E-Mail: barbara.roeder@gmx.net.)

CSN-C Neu Hetzmannsdorf von 21.-22. März

CVN-C Velm 27.-29. März

Wir bitten alle Veranstalter sich an die Obergrenzen (100 Indoor, 500 Outdoor), die von der Bundesregierung erlassen wurden, zu halten.

Wichtige Info des OEPS: Das Präsidium des OEPS ersucht alle Veranstalter sich bei Fragen an ihre Bezirksverwaltungsbehörden zu wenden und hat in der heutigen Sitzung (Mi, 11.03.2020) beschlossen, dass Turnierabsagen und Verschiebungen, die im Zusammenhang mit dem Coronavirus stehen, nicht in Rechnung gestellt werden.

Sport Austria hat am 11. März folgende Stellungnahme für Sportveranstalter herausgegeben:

Ministerieller Erlass: Einschränkungen für Sportveranstaltungen

Wie bereits angekündigt, hat die Bundesregierung heute einen Erlass verabschiedet, der die Einschränkungen des öffentlichen Lebens beinhaltet (https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus—Aktuelles.html). Nun müssen die Bezirksverwaltungsbehörden als Gesundheitsbehörden erster Instanz entsprechende Verordnungen erlassen. Diese gelten dann im jeweiligen Bezirk und müssen demnach von den Veranstaltern individuell eingesehen werden. Generell gilt für den Sportbereich, dass bis zum 3. April 2020 Indoor-Veranstaltungen auf 100 und Outdoor-Veranstaltung auf 500 Personen beschränkt werden. Für Absagen von Veranstaltungen könnte folgende Formulierung verwendet werden:
„Dem aktuellen Erlass der Bundesregierung folgend und zur Minimierung des Ansteckungsrisikos mit Covid-19 muss die Veranstaltung NN am DD.MM.JJJJ um HH:MM leider abgesagt werden.“

Wir sammeln Ihre Fragen
Wir von Sport Austria sind in Austausch mit dem Ministerium und versuchen mit ExpertInnen die auftauchenden Fragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus und den Folgen der erlassenen Verordnung zu beantworten. Ziel ist es, Ihre Fragen zu sammeln, abzuklären und dann auf unserer Website zu publizieren. Schicken Sie uns Ihre Fragen bitte an office@sportaustria.at

Stellungnahme des Präsidenten
Sport Austria-Präsident Hans Niessl nahm zu den sportrelevanten Maßnahmen der Bundesregierung folgendermaßen Stellung: „Niemand will, dass sich Leute bei Sportveranstaltungen anstecken, dass es hier zu einer Verbreitung des Virus kommt. Wir haben also für die Maßnahmen Verständnis. Andererseits ist für die betroffenen Vereine und Verbände eine finanzielle Entschädigung für entgangene Einnahmen notwendig. Diesbezüglich werden wir nun die nötigen Gespräche führen.“

Information für Verbände im Zusammenhang mit Bundes-Sportförderung
Etwaige anfallenden Stornogebühren in Zusammenhang mit dem Coronavirus sind in der Bundes-Sport GmbH (BSG) abrechenbar. Trotzdem wird erwartet zunächst mit dem Reiseveranstalter, insbesondere bei Reisen in Gebiete, für die eine aktuelle Reisewarnung des Außenministeriums gilt, eine Kulanzlösung ohne das Zahlen von Stornogebühren anzustreben. Vor einer endgültigen Absage einer sportlichen Aktivität (Reise zu Trainingslager oder Wettkampf), die grundsätzlich von der BSG gefördert wird, ist mit dem Geschäftsführer Sport der BSG, Mag. (FH) Clemens Trimmel, Kontakt aufzunehmen (office@austrian-sports.at; +43 1 50 32 344).

Wir halten Sie auf unserer Website auf dem Laufenden: www.sportaustria.at/corona

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