Achtung! Meldefrist für 10%-Toleranzregelung endet am 31.12.2019
Der NOEPS informiert – Am 1. Jänner 2005 trat das bundesweite Tierschutzgesetz in Kraft. Um Betriebe, die bereits vor 2005 bestanden, vor teuren Umbaumaßnahmen zu bewahren, wenn nur geringfügig von den Tierschutzvorgaben abgewichen wird, wurde 2010 eine Toleranzregelung für Rinder-, Schweine- und Pferdehalter gesetzlich verankert. Die 10%-Toleranzregelung besagt, dass bei Stallungen die bereits 2005 bestanden haben bestimmte Abmessungen um 10% unterschritten werden dürfen.
Die Meldefristen sind gleichzeitig die Übergangsfristen für bauliche Maßnahmen gemäß Tierschutzgesetz. Das bedeutet, dass entweder nach Ende der Übergangsfrist die Haltungsanlage den Tierschutzvorgaben entsprechen muss, oder bei Abweichungen im 10%-Toleranzbereich eine entsprechende Meldung an die Behörde vor Ablauf der Übergangsfrist durchgeführt werden muss.
Gewerbebetriebe versus landwirtschaftliche Betriebe:
Übergangsfrist:
Für Gewerbebetriebe ist die Übergangsfrist mit 31.12.2009 ausgelaufen.
Für landwirtschaftliche Betriebe gilt die Übergangsfrist nur mehr bis 31.12.2019.
10%-Regelung:
Diese können sowohl landwirtschaftliche als auch gewerbliche Betriebe in Anspruch nehmen, wenn die Meldung bis spätestens 31.12.2019 bei der Bezirksverwaltungsbehörde gemacht wird.
Folgende Voraussetzungen müssen dazu gemäß § 44 Abs. 5a TSchG vorliegen:
Ab 1.1.2020 dürfen Haltungsanlagen für Pferde, die bereits am 1.1.2005 bestanden haben, die in der ersten Tierhaltungsverordnung festgelegten Mindestmaße und Mindestwerte für Fensterflächen, Fressplatzbreiten bei Gruppenhaltung und die Größe von Einzelboxen um max. 10% unterschreiten, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Gemeinschaftsrechtliche Bestimmungen werden nicht berührt,
- Das Wohlbefinden, der in diesen Anlagen gehaltenen Tieren ist auch im Falle der Abweichung nicht eingeschränkt,
- Der erforderliche, bauliche Anpassungsbedarf ist unverhältnismäßig,
- Die Abweichung wird der Behörde vor dem 1.1.2020 gemeldet (Meldeformular)
Wird von den vorgeschriebenen Maßen und Werten um mehr als 10 % abgewichen, so muss auf jeden Fall umgebaut und der gesetzeskonforme Zustand hergestellt werden (siehe dazu Handbuch Pferde Seite 4).
Das Formular für die Meldung bei der Bezirksverwaltungsbehörde findest du hier.
Für ab dem 1. Jänner 2005 durchgeführte Neu- und Umbauten kann die 10%-Toleranzregelung nicht in Anspruch genommen werden.
FAKTENCHECK:
Bei Pferdestallungen kann die Toleranzregel noch für
- die Fensterflächen
- die Fressplatzbreiten bei Gruppenhaltung sowie
- die Einzelboxenabmessungen
geltend gemacht werden.
1.Fensterflächen oder andere Flächen, durch die Tageslicht einfällt
Wenn den Tieren kein ständiger Zugang ins Freie zur Verfügung steht, müssen Ställe Fenster bzw. sonstige offene oder transparente Flächen im Ausmaß von mindestens 3% der Stallboden fläche aufweisen, durch die Tageslicht einfallen kann.
Bei Inanspruchnahme der 10%-Toleranzregelung beträgt das Mindestfensterflächen-Ausmaß 2,7% der Stallbodenfläche.
Mind. 40 Lux im Tierbereich über mind. 8 Stunden pro Tag sind zu gewährleisten.
2. Fressplatzbreiten bei Gruppenhaltung
Die Toleranz bei der Fressplatzbreite kann nur genutzt werden, wenn zur Erreichung der Mindestnorm bauliche Maßnahmen erforderlich wären. Genügt eine Verringerung der Besatzdichte, ist diese ohne Übergangsfrist vorzunehmen!
Größe der Tiere
im Durchschnitt der Gruppe Fressplatzbreite mind. bei 10% Toleranz
STM bis 120 cm 60 cm 54,0 cm
STM bis 135 cm 65 cm 58,5 cm
STM bis 150 cm 70 cm 63,0 cm
STM bis 165 cm 75 cm 67,5 cm
STM bis 175 cm 75 cm 67,5 cm
STM bis 185 cm 80 cm 72,0 cm
STM über 185 cm 85 cm 76,5 cm
3. Einzelboxenabmessungen
Größe der Tiere Bodenfläche Bei 10% Kürzeste Seite Bei 10%
im Durchschnitt der Gruppe in m2/Tier Toleranz mindestens Toleranz
STM bis 120 cm 6 5,4 180 cm 162 cm
STM bis 135 cm 7,5 6,75 200 cm 180 cm
STM bis 150 cm 8,5 7,65 220 cm 198 cm
STM bis 165 cm 10 9 250 cm 225 cm
STM bis 175 cm 11 9,9 260 cm 234 cm
STM bis 185 cm 12 10,8 270 cm 243 cm
STM über 185 cm 14 12,6 290 cm 261 cm
Alle Infos im Detail zur 10%-Regelung findest du hier => https://noe.lko.at/tierschutz-10-toleranzregelung+2500+3016985
Seit 2006 stehen Checklisten und Handbücher zur einfache Tierschutz-Selbstevaluierung zur Verfügung.
- HANDBUCH Pferde und andere Equiden: https://www.tierschutzkonform.at/wp-content/uploads/tierschutzkonform.at-handbuch-pferde-2auflage2018.pdf
- CHECKLISTE Pferde und andere Equiden: https://www.tierschutzkonform.at/wp-content/uploads/tierschutzkonform.at-checkliste-pferde-und-andere-equiden-checkliste-pferde-2auflage2018.pdf



