Das ist die Richtlinie 2009/156/EG


Wir berichteten erst vergangene Woche über die Richtlinie 2009/156/EG des Rates nach der auch ausländische Pferde auf nationalen Turnieren eine Gesundheitsbescheinigung mit sich führen müssen. Demnach können laut BH Baden bei einem Ausbruch einer Krankheit unter Umständen die Veranstalter zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie diese Bescheinigung von ihren Gästen nicht verlangen.

Sozusagen als Nachtrag finden Sie die gesamte Richtlinie hier: Richtlinie 2009/156/EG

Wenn Ihnen das zu viel Amtslatein ist, empfehlen wir die Plattform für Verbrauchergesundheit. Hier finden Sie alle relevanten Bestimmungen verständlich aufgeschlüsselt.