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Recht gehabt? Pferd eines Einstellers wird vernachlässigt

Frage 83:

Ein Pferd eines anderen Einstellers wird meines Erachtens vernachlässigt, der Besitzer lässt sich kaum blicken. Was kann ich tun?

Antwort:

Vorweg: Solche Situationen sind immer schwierig. Die grundsätzliche Zuständigkeit, ob eine tierschutzrechtliche Relevanz vorliegt, liegt beim Amtstierarzt. Dieser muss im konkreten Fall prüfen, ob Tierquälerei oder ein sonstiges Vergehen gegen das Tierschutzgesetz vorliegt. Er kann auch die Obsorge für das Pferd dem Eigentümer abnehmen, wenn dieser sich nicht ausreichend kümmert. In der Praxis gibt es meist andere Personen und den Einstellbetrieb, die für den Einsteller einspringen. Leistungen, die sie tätigen, können vom Einsteller zurückgefordert werden, auch wenn diese Personen ohne Auftrag tätig werden. Das ist dann möglich, wenn der Aufwand nützlich und notwendig war, um das Eigentum des Einstellers (Leben des Pferdes, Gesunderhaltung) zu schützen. Ob tatsächlich Anspruch auf Ersatz besteht, kann aber eine Streitfrage sein, deren Beantwortung allenfalls nur im Rahmen eines Gerichtsverfahrens gelöst werden kann. Sinnvoll ist es sicher, in so einem Fall Kontakt mit dem Amtstierarzt aufzunehmen und die Möglichkeiten abzuklären bzw. auch dem Besitzer mit Nachdruck die möglichen Folgen seines Verhaltens klarzumachen (Abnahme des Eigentums, Schadenersatzforderungen durch die statt ihm handelnden Personen, allenfalls strafrechtliche Konsequenzen bei Tierquälerei).

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