• Link zu Facebook
  • Link zu Instagram
  • Service
    • Downloads
    • NOEPS-Rechtsservice
    • NOEPS-Versicherung
    • FAQ
  • Allgemein
  • Büro
  • Vorstand
  • Referenten
Niederösterreichischer Pferdesportverband
  • News
  • Mitgliedschaft
  • Sport
      • Ausbildung
      • Distanzreiten
      • Dressur
      • Arabische Pferde
      • Fahren
      • Haflinger
      • Islandpferde
      • Ländliche und Zucht
      • Sport-Leistungszentrum
      • Mounted Games
      • Orientierungsreiten
      • Parcours- und Geländebau
      • Reiten im Damensattel
      • Reitervierkampf
      • Richter & Stewards
      • Springen
      • Turnierwesen
      • Vielseitigkeit
      • Voltigieren
      • Westernreiten
      • Working Equitation
  • Talente Team
  • Turniere
    • Turnierkalender
    • NOEPS Landescups
    • NÖ Landesmeisterschaften
    • NÖ Regionalmeisterschaften
    • Downloads
  • Freizeit
      • Breitensport
      • Jagdreiten
      • Kultur und Pferd
      • Pferde-Sport & Spiel
      • Pferdesamariter
      • Recht und Pferd
      • Senioren & Pferde
      • Therapeutisches Reiten
      • Tierschutz
      • Unser Partner Pferd
      • Schulbetriebe
  • Outdoor-Riders-Cup
  • Vereine
  • Termine
    • Alle Termine
    • Kurse & Veranstaltungen
    • Pferde-Sport & Spiel
    • Aus- und Fortbildungen
    • Sonderprüfungen
    • Reiter- und Fahrertreffen
    • Vergangene Termine
    • Termin vorschlagen
  • Menü Menü

Recht gehabt? Kündigungsfrist bei mündlichem Einstellvertrag

Frage 71:

Wir haben einen mündlichen Vertrag. Welche Kündigungsfrist gilt und reicht eine Mitteilung, dass das Pferd in Kürze verkauft wird als Mitteilung der Kündigung?

Antwort:

Auch eine mündliche Vereinbarung über die Einstellung eines Pferdes ist ein Vertrag. Gibt es keine schriftlichen Regeln, dann gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Wird keine Kündigungsfrist vereinbart, die auch mündlich vereinbart werden kann, gilt im Regelfall eine angemessene Kündigungsfrist bei Einstellverträgen. Von Angemessenheit wird man wohl oft bei einer Kündigungsfrist von vier Wochen ausgehen können. Allenfalls können auch zwei Wochen oder auch zwei Monate, je nach Ausgestaltung des Einstellbetriebes und der Bedürfnisse beider Seiten, als angemessen angesehen werden. Die Kündigungsfrist, mag sie vereinbart sein oder die allgemeine „angemessene“ Kündigungsfrist relevant sein, ist jedenfalls einzuhalten. Die Kündigungserklärung muss so ausgestaltet sein, dass dem anderen Teil klar ist, dass eine Kündigung gemeint war. Wenn nur mitgeteilt wird, dass das Pferd verkauft werden soll, so stellt das keine Kündigungserklärung dar und das Einstellverhältnis ist somit nach wie vor aufrecht.

Service für NOEPS Mitglieder
Haben auch Sie eine Rechtsfrage? Dann mailen Sie diese bitte unter Angabe Ihrer NOEPS Mitgliedsnummer und einer Telefonnummer, unter der Dr. Nina Ollinger Sie erreichen kann, an presse@noeps.at!


Alle Rechtsfragen finden Sie hier gesammelt: https://www.noeps.at/freizeit/recht-und-pferd

Search Search

Kategorien

  • Arabische Pferde (20)
  • Aus unseren Vereinen (5)
  • Ausbildung (128)
  • Breitensport (187)
  • Damensattel (74)
  • Distanzreiten (73)
  • Dressur (563)
  • Ehrungen (23)
  • Fahren (218)
  • Haflinger (64)
  • Islandpferdereiten (73)
  • Jagdreiten (4)
  • Kultur und Pferd (138)
  • Kurse und Veranstaltungen (8)
  • Landesmeisterschaften (98)
  • Ländliche NÖ und Zucht (154)
  • Mounted Games (68)
  • NÖ Landescups (301)
  • NOEPS Intern (67)
  • Orientierungsreiten (43)
  • Parcoursbau (8)
  • Pferde, Sport und Spiel (21)
  • Pferdesamariter (15)
  • Recht und Pferd (95)
  • Regionalmeisterschaften (54)
  • Reitervierkampf (39)
  • Richter & Stewards (8)
  • Schulbetriebe (41)
  • Senioren & Pferde (5)
  • Sonstiges (1.270)
  • Springen (714)
  • Talente Team (38)
  • Therapeutisches Reiten (6)
  • Tierschutz (3)
  • Turniere (12)
  • Unser Partner Pferd (57)
  • Verband (16)
  • Vielseitigkeit (198)
  • Voltigieren (183)
  • Wanderreiten (72)
  • Westernreiten (134)
  • Working Equitation (51)

About

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Satzung

Newsletter

Mit dem Klick auf „Newsletter abonnieren“ stimmen Sie der Speicherung Ihrer Daten zum Versand des Newsletters an Sie durch den NOEPS zu. Sie können den Newsletter jederzeit durch eine Nachricht an office@noeps.at abbestellen. Weitere Informationen zur Verwendung Ihrer Daten und zu Ihren Rechten finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Newsarchiv

Search Search
Link to: Fortbildung „Kinderunterricht“ am Erlebnishof Attina Link to: Fortbildung „Kinderunterricht“ am Erlebnishof Attina Fortbildung „Kinderunterricht“ am Erlebnishof Attina Link to: Sport Austria: Anhebung der Reiseaufwandsentschädigung Link to: Sport Austria: Anhebung der Reiseaufwandsentschädigung Sport Austria: Anhebung der Reiseaufwandsentschädigung
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen
×

NEU! NOEPS Infoservice auf WhatsApp

Jetzt anmelden über den Einladungslink https://chat.whatsapp.com/Ft6ygZVxx2lJvzxQDEPPrL oder mit WhatsApp Nachricht „Start“ an +43 670 185 7001 und alle wichtigen Informationen direkt aufs Handy bekommen.