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Recht gehabt? Was passiert mit meinen Aufwendungen für Koppelbefestigung wenn ich ausziehe?

Frage 69:

Ich habe im Einstellbetrieb die Koppel meines Pferdes befestigt und einen neuen Zaun gemacht. Nun verlasse ich den Einstellbetrieb. Bekomme ich vom Einstellbetrieb meine Aufwendungen für die Befestigung der Koppel und den Zaun zurück?

Antwort:

Vorweg: Es ist immer gut, solche Themenkreise zwischen den beteiligten Personen einerseits abzusprechen und andererseits schriftlich festzuhalten. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Einsteller Investitionen tätigen, die sie nach dem Auszug mit ihrem Pferd vom Einstellbetrieb gerade nicht ersetzt erhalten. Es ist nämlich zu differenzieren: Werden Ausbesserungen gemacht, die der Bestandgeber hätte machen müssen, so sind die Kosten dafür vom Einstellbetrieb zu ersetzen. Auch hier sollte aber zuvor mit dem Einstellbetrieb Rücksprache gehalten werden. Repariert man auf eigene Faust ohne vorherige Anzeige an den Einstellbetrieb, bekommt man Ersatz für seine Aufwendungen nur in jener Höhe, was sich der Einstellbetrieb erspart hat; das kann eben auch weniger sein als man tatsächlich investiert hat. Wenn es keine Dringlichkeit für eine Reparatur gibt, sind nur „nützliche“ Aufwendungen zu ersetzen; Nützlichkeit ist nur dann gegeben, wenn ein klarer und überwiegender Vorteil des Einstellbetriebes vorliegt. Diesfalls ist zwingend im Vorfeld zu versuchen, die Einwilligung vom Einstellbetrieb einzuholen. Versucht man dies nicht, erhält man keinen Aufwandersatz! Lehnt der Einstellbetrieb ab, bekommt man auch keine nützlichen Aufwendungen ersetzt; dann geht alles, was nicht rückbaubar ist, in das Eigentum des Einstellbetriebes über!

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