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55: Recht gehabt? Ausreiten mit Hund

Frage 55:

Wenn ich mit meinem Hund ausreite, muss ich diesen dann vom Pferd aus an der Leine führen bzw. darf ich das überhaupt und besteht überhaupt eine Leinenpflicht?

Antwort:

Die Frage, ob Leinenpflicht besteht, lässt sich nicht für ganz Österreich einheitlich beantworten. Das ist landesgesetzlich geregelt und darüber hinaus gibt es lokale Gemeindevorschriften, die zu beachten sind. Hier kann es schon einmal zu Verwirrungen kommen. Besteht allerdings eine Leinenpflicht, stellt sich die Frage, ob der Hund beim Ausreiten mitgeführt werden darf. Grundsätzlich gibt es keine Bestimmung, die verbietet, den Hund mitzuführen beim Ausreiten. Wenn es kein gesetzliches Verbot gibt, bedeutet das, dass die Vorgehensweise erlaubt ist. D.h. wir dürfen davon ausgehen, dass das Mitführen des Hundes beim Ausreiten im Regelfall nicht verboten und damit zulässig ist.

Davon unterscheidet sich die Frage, ob für den Fall, dass etwas passiert, eine Haftung entsteht. Nur weil etwas erlaubt ist, heißt es ja schließlich nicht, dass wir nicht haften. Für den Hund gilt wie für das Pferd: Wir müssen die Vorschriften der Tierhalterhaftung einhalten, sonst kommt es, wenn sich die Leine irgendwo verwickelt, der Hund auskommt, sonstige Unfälle geschehen, zu einer Haftung des Tierhalters. Wie beim Pferd gilt auch für Hunde: Das Tier muss ordnungsgemäß verwahrt oder ordnungsgemäß beaufsichtigt werden. Es wird daher im Einzelfall beurteilt, ob diese Beaufsichtigung bzw. Verwahrung vorlag. Ob man vom Pferd aus ist in der Lage ist, seinen Hund ordnungsgemäß und sorgfältig zu „beherrschen“, ist wiederrum eine Frage, die im Rahmen einer Einzelfallbeurteilung im Nachhinein überprüft wird. Aus meiner Sicht ist in solchen Fragestellungen, bei denen es keine eindeutige Antwort im Vorhinein geben kann, immer wichtig, auf den eigenen Bauch zu hören. Fühlt es sich gut an und hat man das Gefühl, sorgfältig zu agieren, dann wird das im Regelfall wohl auch im Nachhinein so beurteilt werden.

Alle bisher beantworteten Rechtsfragen findet Du hier. 

Haben Sie auch eine Rechtsfrage? Dann mailen Sie diese bitte unter Angabe Ihrer Mitgliedsnummer und einer Telefonnummer, unter der Frau Dr. Ollinger Sie erreichen kann, an presse@noeps.at.

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