SPORT.LAND.Niederösterreich: Fördermöglichkeiten für Sportfachverbände
Wie in der Presseaussendung von Sportlandesrat Jochen Danninger angekündigt ist das SPORT.LAND.Niederösterreich vor allem in Zeiten der Coronakrise bestrebt, Veranstalter, Verbände, Vereine, Sportlerinnen und Sportler schnell und unbürokratisch zu unterstützen.
In Bezug auf die Fördermöglichkeiten der Sportfachverbände dürfen wir Sie informieren, dass folgende Maßnahmen umgesetzt werden:
– Aufhebung der Fristen für die Fördereinreichung: Im Sinne einer raschen Unterstützung werden einlangende Förderanträge wie gewohnt umgehend bearbeitet und die entsprechenden Fördermittelvergaben vorbereitet. Sofern eine Fördereinreichung für Sie organisatorisch aktuell nicht möglich ist oder aus anderen Gründen nicht sinnvoll erscheint, können Sie Ihre Anträge auch zu einem späteren Zeitpunkt einreichen. Die Fristen für die Einreichung der Grundförderung und der Förderung Nachwuchsleistungssport werden vorerst aufgehoben.
– Planbudgets: Die aktuelle Situation ist insbesondere hinsichtlich der Planbarkeit von Aktivitäten im Nachwuchsleistungssport eine besondere Herausforderung. In Bezug auf erforderlichen Planbudgets ist daher zu erwähnen, dass es Sinn macht von einer baldigen Aufnahme des Regulärbetriebes auszugehen. Können geplante Maßnahmen schließlich doch nicht umgesetzt werden, sind Umwidmungen per schriftlichen Antrag möglich bzw. wird dieser Umstand im Nachhinein bei der Förderabrechnung berücksichtigt.
– Förderbarkeit Personalkosten: Personalkosten sind sowohl in der Grundförderung (administratives Personal) als auch in der Förderung Nachwuchsleistungssport (Trainer) förderbar. Sofern Sie Ihr Personal auf Kurzarbeit umgestellt haben, ist jedoch nur jener Anteil förderbar, der nicht durch eine Kurzarbeitsbeihilfe abgedeckt ist.
– Weiterleitung von Fördermitteln: Unabhängig von der Coronakrise ist es möglich Förderbeträge der Grundförderung auch an Vereine weiterzugeben, sofern die Belege dafür beim Sportfachverband aufliegen.
– Rücklagenbildung: Sofern Fördermittel der Grundförderung nicht vollständig nachgewiesen werden können, ist es möglich diese als Rücklage in das Folgejahr mitzunehmen.
– Landes-Sportversicherung: Wie Sie wissen, wird der auf die Verbände entfallende Versicherungsprämienanteil der Landes-Sportversicherung heuer erstmals per Ein-nahmenvorschreibung eingehoben und nicht mehr bei der Grundförderung in Abzug gebracht. Die geplante Einhebung der anteiligen Versicherungsprämien wird zur Sicherung Ihrer Liquidität vom 2. auf das 3. Quartal 2020 verschoben.
– Verbandsgespräche: Die alljährlichen persönlichen Verbandsgespräche wurden aus verständlichen Gründen ausgesetzt. Sofern sich auf Basis der eingereichten Unterlagen Fragen ergeben, dürfen wir mit einer Einladung zu einem Videomeeting bzw. einer Telefonkonferenz auf Sie zukommen.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Vereinen Durchhaltevermögen und vor allem Gesundheit in dieser schwierigen Zeit und stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung
Mit sportlichen Grüßen
Ihr SPORT.LAND.Niederösterreich Team
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Sport (WST5)
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