• Link zu Facebook
  • Link zu Instagram
  • Service
    • Downloads
    • NOEPS-Rechtsservice
    • NOEPS-Versicherung
    • FAQ
  • Allgemein
  • Büro
  • Vorstand
  • Referenten
Niederösterreichischer Pferdesportverband
  • News
  • Mitgliedschaft
  • Sport
      • Ausbildung
      • Distanzreiten
      • Dressur
      • Arabische Pferde
      • Fahren
      • Haflinger
      • Islandpferde
      • Ländliche und Zucht
      • Sport-Leistungszentrum
      • Mounted Games
      • Orientierungsreiten
      • Parcours- und Geländebau
      • Reiten im Damensattel
      • Reitervierkampf
      • Richter & Stewards
      • Springen
      • Turnierwesen
      • Vielseitigkeit
      • Voltigieren
      • Westernreiten
      • Working Equitation
  • Talente Team
  • Turniere
    • Turnierkalender
    • NOEPS Landescups
    • NÖ Landesmeisterschaften
    • NÖ Regionalmeisterschaften
    • Downloads
  • Freizeit
      • Breitensport
      • Jagdreiten
      • Kultur und Pferd
      • Pferde-Sport & Spiel
      • Pferdesamariter
      • Recht und Pferd
      • Senioren & Pferde
      • Therapeutisches Reiten
      • Tierschutz
      • Unser Partner Pferd
      • Schulbetriebe
  • Outdoor-Riders-Cup
  • Vereine
  • Termine
    • Alle Termine
    • Kurse & Veranstaltungen
    • Pferde-Sport & Spiel
    • Aus- und Fortbildungen
    • Sonderprüfungen
    • Reiter- und Fahrertreffen
    • Vergangene Termine
    • Termin vorschlagen
  • Menü Menü

44: Recht gehabt? Wer haftet, wenn Pferde von der Koppel auskommen?

Frage 44:
Die Pferde in unserem Einstellbetrieb werden auf Koppeln gebracht, die durch einen Elektrozaun getrennt sind. Manchmal ist das Gerät defekt und der Zaun ist stromlos, das kommt nur selten vor. Dennoch: Wer haftet dafür, wenn ein Pferd auskommt, wenn der Elektrozaun ohne Strom ist?

Antwort:
Zunächst ist die Frage zu klären, ob ein Elektrozaun überhaupt eine ausreichende Verwahrung der Pferde darstellt. Die Tierhalterhaftung kommt nämlich genau dann zum Tragen, wenn Tiere nicht ordnungsgemäß verwahrt sind. Ob das bei Pferden durch einen Elektrozaun gewährleistet ist, sollte besonders kritisch hinterfragt werden. Diesbezüglich liegt Rechtsprechung des OGH vor, wonach es sich bei einem Elektrozaun um keine Barriere handelt im Vergleich zu einem Holzzaun in entsprechender Ausführung, der als „psychische Schranke“ für das Pferd bezeichnet wird. Es muss sich bei einem Elektrozaun daher um einen entsprechend massiv ausgestalteten Zaun handeln, dass man von einer ordentlichen Verwahrung der Pferde sprechen kann.

Ist sodann auch noch bekannt, dass nicht immer Strom durchfließt und dadurch die Ausbruchgefahr der Pferde erhöht ist, so tritt ein weiteres Element hinzu, dass die ordnungsgemäße Verwahrung der Pferde wohl in weitere Ferne rücken lässt. Es stellt sich an dieser Stelle natürlich auch die Frage, warum kein Strom im Elektrozaun ist und ob diesbezüglich auch eine Nachlässigkeit bei den Einstellern gesehen werden kann. Ich würde aber diesbezüglich vorsichtig sein in Bezug auf eine allfällige Haftung von Einstellern. Wenn die ordnungsgemäße Verwahrung nur bei eingeschaltetem Strom gewährleistet werden kann und der befugte oder unbefugte Dritte jederzeit den Strom aus- und einschalten kann, ist erneut fraglich, ob eine sorgsame Verwahrung vorliegt.

Für die erforderliche Verwahrung muss in erster Linie der Einstellbetrieb sorgen. Um keine schlaflosen Nächte zu haben, sollte man hier entsprechend Zeit aufwenden und sich überlegen, ob es wirklich ein Elektrozaun sein muss und ob dieser eine Verwahrungsart darstellt, die jedenfalls ein Ausbrechen der Pferde ähnlich zuverlässig wie ein – gut ausgeführter – Holzzaun verhindern kann.

Alle bisher beantworteten Rechtsfragen findest du hier. 

Haben Sie auch eine Rechtsfrage? Dann mailen Sie diese bitte unter Angabe Ihrer Mitgliedsnummer und einer Telefonnummer, unter der Frau Dr. Ollinger Sie erreichen kann, an presse@noeps.at!

Search Search

Kategorien

  • Arabische Pferde (20)
  • Aus unseren Vereinen (5)
  • Ausbildung (127)
  • Breitensport (187)
  • Damensattel (74)
  • Distanzreiten (73)
  • Dressur (560)
  • Ehrungen (23)
  • Fahren (218)
  • Haflinger (64)
  • Islandpferdereiten (73)
  • Jagdreiten (4)
  • Kultur und Pferd (138)
  • Kurse und Veranstaltungen (8)
  • Landesmeisterschaften (98)
  • Ländliche NÖ und Zucht (153)
  • Mounted Games (68)
  • NÖ Landescups (301)
  • NOEPS Intern (67)
  • Orientierungsreiten (43)
  • Parcoursbau (8)
  • Pferde, Sport und Spiel (21)
  • Pferdesamariter (15)
  • Recht und Pferd (95)
  • Regionalmeisterschaften (54)
  • Reitervierkampf (39)
  • Richter & Stewards (8)
  • Schulbetriebe (41)
  • Senioren & Pferde (5)
  • Sonstiges (1.263)
  • Springen (709)
  • Talente Team (38)
  • Therapeutisches Reiten (6)
  • Tierschutz (3)
  • Turniere (12)
  • Unser Partner Pferd (57)
  • Verband (16)
  • Vielseitigkeit (196)
  • Voltigieren (182)
  • Wanderreiten (72)
  • Westernreiten (133)
  • Working Equitation (51)

About

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Satzung

Newsletter

Mit dem Klick auf „Newsletter abonnieren“ stimmen Sie der Speicherung Ihrer Daten zum Versand des Newsletters an Sie durch den NOEPS zu. Sie können den Newsletter jederzeit durch eine Nachricht an office@noeps.at abbestellen. Weitere Informationen zur Verwendung Ihrer Daten und zu Ihren Rechten finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Newsarchiv

Search Search
Link to: 2 Restplätze frei beim geförderten Kurs mit Heinrich Wilhelm Johannsmann Link to: 2 Restplätze frei beim geförderten Kurs mit Heinrich Wilhelm Johannsmann 2 Restplätze frei beim geförderten Kurs mit Heinrich Wilhelm Johannsmann Link to: RIP Friedrich Haselbäck Link to: RIP Friedrich Haselbäck RIP Friedrich Haselbäck
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen
×

NEU! NOEPS Infoservice auf WhatsApp

Jetzt anmelden über den Einladungslink https://chat.whatsapp.com/Ft6ygZVxx2lJvzxQDEPPrL oder mit WhatsApp Nachricht „Start“ an +43 670 185 7001 und alle wichtigen Informationen direkt aufs Handy bekommen.