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Recht gehabt? Haftung beim Kinderreiten auf einer Veranstaltung

Frage 38:
Wenn im Rahmen einer Traditionsveranstaltung ein Kind aus dem Publikum auf einem Esel reitet, ist das doch seine freiwillige Teilnahme an dieser Veranstaltung, gibt es dennoch eine Haftung?

Antwort:
Die Antwort ist relativ leicht: Egal ob es sich um eine Traditionsveranstaltung oder um eine Sportveranstaltung handelt, die Haftungsfragen sind immer gleich. Es ist auch irrelevant, ob es sich um ein Pferd oder um einen Esel oder einen anderen Equiden handelt. Die Fragestellungen sind aus rechtlicher Sicht im Regelfall die gleichen.

Bei Veranstaltungen jeglicher Art, wo insbesondere Kinder auf Eseln oder Pferden eine Runde drehen dürfen, kommt es genauso auf das eingesetzte Tier an. Ist es entsprechend desensibilisiert, ist es von der Größe und der Ausstattung her geeignet für die Aufgabe, die man ihm zuweist? Wer ist die zuständige Person, die die Tiere und damit dann auch die Kinder oder sonstige Personen beaufsichtigt? Welche Ausrüstung wird verwendet und vor allen Dingen, wie sitzt das Kind oder der Erwachsene auf dem Esel bzw einem Pferd?

Beim Reiten ist das Tragen von Reithelmen aus sicherheitstechnischen Gründen empfohlen. Stürzt ein Teilnehmer an einer Traditionsveranstaltung von einem Esel oder Pferd, wird auch im Nachhinein überprüft, ob die Sicherheitsstandards grundsätzlicher Natur eingehalten wurden. Wenngleich es vielleicht nicht üblich sein mag, dabei einen Helm zu tragen, wird man sich wohl im Nachhinein die Frage gefallen lassen müssen, warum man nicht in angemessener Art und Weise diesbezüglich vorgesorgt hat. Bei der Auswahl des Kindes bzw der Person, die auf einem Esel reiten darf, sollte darauf geachtet werden, ob diese Person auch entsprechend körperlich geeignet ist, auf einem Equiden zu reiten. Auch das Körpergewicht in Relation zum Esel bzw Pferd sollte beachtet werden.

Fazit: Egal ob Traditionsveranstaltung oder Reitbetrieb, die Haftungsfragen sind ähnlich und sollten keinesfalls unterschätzt werden.

Haben Sie auch eine Rechtsfrage? Dann mailen Sie diese bitte unter Angabe Ihrer Mitgliedsnummer sowie einer Telefonnummer, unter der Frau Dr. Ollinger Sie erreichen kann, an presse@noeps.at.

Hier findest du alle bereits ausgearbeiteten Rechtsfragen unserer Kolumne Recht gehabt?  im Detail. 

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