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Kolumne: Recht gehabt? (Teil 28)

NOEPS-Mitglieder fragen – Pferderechts-Expertin Dr. Nina Ollinger antwortet: Diesmal erreichte uns eine pikante Anfrage zu einem gekauften Sattel, der nicht passt. 


Frage: „Eine Pferdebesitzerin kauft sich einen Sattel, der mehrfach angepasst wird. Letztlich passt er nicht; weder dem Pferd noch der Reiterin. Hat sie einen Anspruch darauf, den Sattel zurückzugeben und den Kaufpreis zurück zu erhalten?“

 „Die Antwort lautet: Grundsätzlich ja, bzw es kommt darauf an. Zunächst müssen immer einige Fragen beantwortet werden: Was war vereinbart? Was hat die Reiterin bekommen? Warum passte der Sattel nicht?

Erst dann lässt sich klären, ob der Verkäufer des Sattels dafür geradestehen bzw den Sattel nochmals anpassen muss.

In der Praxis stellen sich hier allerdings Beweisprobleme. Die Argumentation der Gegenseite ist im Regelfall jene, dass das Pferd anders trainiert wurde, entweder mehr Muskeln aufgebaut hat oder aber weniger trainiert wurde und damit an Masse verloren hat. Seitens der Käufer besteht oftmals die Problematik, dass der Sattel für einen selbst zu keinem angenehmen Sitzgefühl führt oder aber das Pferd durch den Sattel nicht mehr so losgelassen läuft. Auch das sind Umstände, die schwer nachweisbar sind.

Im Regelfall wird versucht, durch Anpassungen das Problem aus dem Weg zu räumen. Zu bedenken ist, dass nach mehreren Anpassungsterminen das Interesse des Sattelverkäufers, weitere Anpassungen durchzuführen, verständlicherweise sinkt. An sich kauft man einen Sattel für ein Pferd, lässt diesen prüfen, ob er gut sitzt und dann allfällige Anpassungen durchführen. Wenn nun noch 2 oder 3 Anpassungen der Sattel noch immer nicht passt, kann man sich berechtigterweise die Frage stellen: War der Sattel von Anfang an eine gute Wahl bzw eine gute Empfehlung oder aber hat sich tatsächlich in den Wochen dazwischen der Körperbau des Pferdes geändert.

Hat der Sattel von Anfang an nicht gepasst und haben auch die Anpassungen nicht zum gewünschten Ergebnis geführt, hat die Reiterin einen Anspruch darauf, ihr Geld zurück zu erhalten. Sie hat diesfalls schließlich durch die Anpassungstermine dem Verkäufer mehrere Verbesserungsversuche ermöglicht, diese sind fehlgeschlagen und nach Gewährleistungsrecht erhält sie ihr Geld retour gegen Zurückgabe des Sattels. Hat die Reiterin jedoch nicht Recht und der Körperbau des Pferdes hat sich tatsächlich verändert, hat sie die Zusatzkosten für weitere Anpassungen zu tragen bzw allenfalls, sollte ein neuer Sattelkauf notwendig werden, dessen Kosten zur Gänze alleine zu tragen.“


Noch Fragen?

Haben auch Sie eine juristische Frage, die Sie gerne beantwortet hätten?
Dann schicken Sie sie uns an presse@noeps.at!

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