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Kolumne: Recht gehabt? (Teil 24)

NOEPS-Mitglieder fragen – Pferderechts-Expertin Dr. Nina Ollinger antwortet: Teil 24 des NOEPS Mitgliederservice. 


Frage:

„Ein Waldeigentümer hat kürzlich Schilder aufgestellt, dass er das Reiten durch seinen Wald nicht mehr wünscht. Wir sind hier seit Jahren immer durchgeritten, es war bisher kein Problem. Darf der Waldbesitzer das? Dürfen wir auf den anderen Wegen, an denen keine Schilder angebracht sind, reiten? Wie sieht die Rechtslage nun aus im Wald?“

 

Foto: © privat.

„Pünktlich zur warmen Jahreszeit stellt sich wieder für viele die Frage, wo sie nun reiten dürfen und wo nicht. Das ist (leider) leicht erklärt: Ohne Zustimmung eines Grundeigentümers ist das Bereiten nicht erlaubt. Das betrifft sowohl Felder als auch Waldgrundstücke. Auch Waldgrundstücke, die im Eigentum zB der Gemeinde stehen, dürfen grundsätzlich nicht beritten werden.

Das Forstgesetz regelt in § 33 eindeutig, dass nur mit Zustimmung des Waldeigentümers bzw des Forststraßenerhalters das Reiten im Wald erlaubt ist. Eine Zustimmung gilt allerdings dann als erteilt, wenn diese ausdrücklich, dh unmissverständlich, vom Waldeigentümer bzw Forststraßenerhalter abgegeben wurde oder aber auch Hinweistafeln aufgestellt werden, die das Reiten erlauben.

Das bedeutet: Im Wald zu reiten ist generell einmal verboten, solange dazu keine Ausnahme besteht. Eine Tafel, die das Reiten erlaubt, ist ein Zustimmung dazu, dass auf dem gekennzeichneten Weg das Reiten erlaubt ist. Somit ist es leider so, dass der Waldeigentümer bzw Forststraßenerhalter das Reiten, auch wenn es bisher erlaubt war, verbieten kann. Das Aufstellen von Hinweistafeln an gewissen Wegen bedeutet keinesfalls, dass man auf anderen, nicht gekennzeichneten Wegen reiten darf!

Wenn nun seit Jahren ein Waldweg, auch mit Pferden, benutzt wurde, kann allenfalls über eine Ersitzung nachgedacht werden. Diese erfordert jedoch ein 30-jähriges Benützen und das auch durch Reiter, damit darüber nachgedacht werden kann. Den Beweis dazu hat derjenige zu erbringen, der sich auf die Ersitzung beruft. Gelingt der Beweis, besteht ein Benutzungsrecht zum Reiten.

Eine weitere oft gestellte Frage betrifft das Führen eines Pferdes im Wald: Das Forstgesetz erlaubt das Betreten und sich im Wald aufhalten zu Erholungszwecken. Alles andere erfordert die Zustimmung, zB für Nutzungen wie Zelten, Befahren oder eben Reiten. Damit lässt sich wohl argumentieren, dass das Führen eines Pferdes keine Zustimmung erfordert und erlaubt ist; klärende Rechtsprechung dazu fehlt bislang.

Am wichtigsten ist es wohl, wenn man sich nicht auf eine Ersitzung berufen kann, dass bei der geltenden Rechtslage das Einvernehmen mit dem Waldeigentümer hergestellt wird und, wenn dieser die Zustimmung zum Bereiten erteilt, man sich bei ihm auch noch erkundigt, unter welchen Voraussetzungen die Wege beritten werden dürfen bzw welche Regeln von der Reitergemeinschaft eingehalten werden sollen, damit der Waldeigentümer auch im nächsten Jahr noch das Reiten in seinem Wald gestattet.


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