2. Phase des Härtefall-Fonds startet am 20. April

Quelle: wko.at/corona | Nachdem in einer ersten Phase für Selbstständige Soforthilfe bis 1.000 Euro geleistet wurde, geht der Härtefall-Fonds mit 20. April in eine zweite Phase über. Die Fördermittel wurden auf zwei Milliarden Euro verdoppelt.

Ab 20. April können die Fördermittel mittels Online-Formular auf wko.at/haertefall-fonds beantragt werden. Anträge für Soforthilfe aus der ersten Phase sind noch bis einschließlich 17. April 2020 möglich.

Eckdaten für den Härtefall-Fonds in der zweiten Phase:

• 14. April: Unter wko.at/service/haertefall-fonds-phase-2.html steht eine Erstübersicht zur zweiten Phase des Härtefall-Fonds zur Verfügung. Sobald die detaillierten FAQs in den kommenden Tagen ergänzt sind, erhalten Sie wieder ein Update von uns.
• 16. April: Als Orientierungshilfe stellen wir ein Musterformular mit Informationen zu den für den Antrag benötigten Daten online.
• 20. April: Start der Einreichmöglichkeit für den Härtefall-Fonds Phase 2.
• Die Antragstellung für den Härtefall-Fonds läuft bis 31. Dezember 2020.

Die wichtigsten Neuerungen:

Für die Gruppe der Antragsberechtigten (Ein-Personen-Unternehmer, Kleinstunternehmer, erwerbstätige pflichtversicherte Gesellschafter, Neue Selbstständige, Freie Dienstnehmer, Freie Berufe) wurden die Kriterien wie folgt ausgeweitet und angepasst:
• Gründer, die zwischen 1. Jänner und 15. März 2020 gegründet haben, können einen Pauschalbetrag beantragen.
• Künftig entfallen Einkommensober- und untergrenzen (im letztverfügbaren Einkommensteuerbescheid müssen jedoch positive Einkünfte aus Selbständigkeit vorhanden sein, alternativ kann eine 3-Jahresbetrachtung gewählt werden).
• Nebeneinkünfte sind erlaubt, allerdings werden die Einkünfte bei der Ermittlung des Zuschusses angerechnet.
• Mehrfachversicherung in der Kranken- und/oder Pensionsversicherung ist zulässig.
• Pflichtversicherung bzw. freiwillige Versicherung (neu) in der gesetzlichen Sozialversicherung muss gegeben sein.
Der „Verdienstentgang“ (Nettoeinkommensentgang) wird mit einem Zuschuss von max. 2.000 Euro pro Monat über max. drei Monate abgefedert.

Gemeinsam mit dem Corona-Hilfs-Fonds, der Corona-Kurzarbeit sowie staatlichen Kreditgarantien und Stundungen unterstützt der Härtefall-Fonds heimische Betriebe und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dieser schweren Krise. Die Wirtschaftskammer wird auch weiterhin bei der Abwicklung dieses Fonds dafür sorgen, dass die Beantragung so schnell wie möglich erfolgt.

Quelle: wko.at/corona