Wie geht es weiter ab 1. Mai?
Die Empfehlungen zu den von der Bundesregierung angekündigten Lockerungen, die ab 1. Mai im Pferdesport in Kraft treten, sind vom OEPS und den Landes-Pferdesportverbänden bereits ausgearbeitet worden. Da aber noch keine Genehmigung vorliegt, können wir diese noch nicht veröffentlichen und müssen noch um etwas Geduld bitten.
Nachstehend finden Sie zur Orientierung aber die Richtlinie des OEPS für Trainings im Spitzensport (die Lockerungen in diesem Bereich sind seit 20. April in Kraft). Da die Empfehlungen für den Breiten- und Freizeitsport natürlich ähnlich aussehen werden, können Sie sich in der Zwischenzeit zur Ausarbeitung Ihrer Pläne an diesen Empfehlungen orientieren.
Wichtiger Hinweis für alle Vereine: Unter Einhaltung aller Richtlinien sind ab 1. Mai auch Sonderprüfungen möglich.
Richtlinie des OEPS für Trainings (Spitzensport):
- Die allgemeinen Richtlinien des Gesundheitsministeriums sind natürlich einzuhalten https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus—Aktuelle-Ma%C3%9Fnahmen.html
- Die Richtlinie des OEPS und eine ev. Hausordnung dienen als Ergänzung und sind einzuhalten
- Nur die definierten Athletinnen und Athleten deren Trainerinnen und Trainer oder deren Betreuerinnen und Betreuer mit Sonderberechtigung, laut Liste des OEPS, dürfen ab 20. April 2020 nicht öffentliche Sportstätten betreten
- Es sind ausschließlich nicht öffentliche Sportstätten von der Verordnung umfasst, für alle öffentlichen Sportstätten gilt nach wie vor ein Betretungsverbot;
- Wenn möglich ist der Sport im Freien auszuüben unter Beibehaltung des Sicherheits-abstandes von 2 Meter;
- Die Maskenpflicht entfällt bei jenen Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben und natürlich während des Trainings
- Beim Training sollen jedem Reiterpaar ca. 200 m2 zur Verfügung stehen und auf die Desinfektion (z.B. Reitzubehör, Kleidung) und die Hygienevorschriften etc. Bedacht genommen werden
- Wenn eine Ausübung in geschlossenen Räumen unumgänglich ist, muss pro Person 20m2 z.B Voltigieren/Tonne, für Reiterpaare 200 m2 der Gesamtfläche der Räumlichkeit zur Verfügung stehen
- Die Benützung von Kabinen und Duschen auf der Reitanlage ist nicht erlaubt.