Update für Turnierveranstalter & Einstellbetriebe zum NÖ Hundehaltergesetz
In Frage 42 unserer Serie “Recht gehabt?” haben wir über die Änderung des Niederösterreichischen Hundehaltergesetzes berichtet, genauer gesagt über den Beschluss vom 24.10.2019 des Niederösterreichischen Landtages. Zu diesem Zeitpunkt war jedoch der Gesetzgebungsprozess noch nicht ganz abgeschlossen.
Zusammengefasst: Bei Turnieren besteht für sämtliche Hunde nunmehr Leinen- und Maulkorbpflicht; Anfang November war noch unklar, ob das auch für Einstellbetriebe zu gelten hat. Mittlerweile hat die Politik auf die Stimmen der niederösterreichischen Hundehalter reagiert. Mit 21.11.2019 wurde eine sogenannte authentische Interpretation zum Niederösterreichischen Hundehaltergesetz beschlossen, das heißt nichts anderes, als dass man das Gesetz klargestellt hat. Die größere Menschenansammlung, bei der für Hunde sowohl Maulkorb- als auch Leinenpflicht gilt, liegt nur dann vor, wenn diese zumindest aus 150 Leuten besteht. Damit gibt es also ein Aufatmen in Einstellbetrieben, die unter diesen Begriff nicht mehr fallen werden.
Da die Leinen- und Maulkorbpflicht bei „Veranstaltungen“ nach wie vor unverändert gilt, gibt es für Turnierveranstalter leider keine Erleichterung durch die jüngste Entwicklung.