Reiterpass, Reiternadel und Lizenz: Dos und Dont’s

Pferdesport in NÖ | Sonderprüfungen – Beim OEPS gibt es einen ausführlichen Leitfaden für Ausbilder, was bei den Prüfungen zu Reiterpass, Reiternadel und Lizenz zu beachten ist. Ausrüstung, Anforderungen in Dressur und Springen sowie Ausschlussgründe werden übersichtlich zusammengefasst.

Der Parcours im Springteil der Lizenz R1 muss 105 cm Höhe aufweisen und mindestens zwei Hoch-Weit-Sprünge enthalten. © NOEPS

Der Parcours im Springteil der Lizenz R1 muss 105 cm Höhe aufweisen und mindestens zwei Hoch-Weit-Sprünge enthalten. © NOEPS

Wir möchten aus  gegebenem Anlass an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass bei der Reiternadel im Prüfungsteil Springen der Parcours aus sechs Einzel-Hindernissen (Parcours- oder Geländehindernisse), Steilsprünge und Hochweitsprünge besteht. Es müssen mindestens zwei Hochweitsprünge im Parcours enthalten sein und mindestens zwei Steilsprünge.

Bei der Lizenzprüfung R1 im Springteil möchten wir außerdem ausdrücklich darauf verweisen, dass der Parcours eine Höhe von 105 cm haben und aus mind. 8 Sprüngen bestehen muss, davon mind. 3 Hochweitsprünge sowie eine zweifache Kombination. Bei Haflingern und Ponys wird die Höhe auf 85-90 cm und bei Norikern auf 75-80cm angepasst.

Den kompletten Leitfaden findest du hier zum Download.