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Recht gehabt? Welche Rechte habe ich, wenn ich mein Pferd als Beistellpferd abgebe?

Frage 37:
Ich möchte mein Pferd als Beistellpferd abgeben. Dafür habe ich schon einen Platz gefunden. Welche Rechte habe ich, sobald mein Pferd am neuen Platz steht?

Antwort:
Das hängt davon ab, was vereinbart ist. Üblicherweise ist ein Beistellpferd ein Pferd, an dem auch das Eigentum übergeht an denjenigen, bei dem das Pferd dann steht. In dem Fall ist der neue Eigentümer berechtigt, über das Pferd zu entscheiden. Im Rahmen seines Eigentumsrechtes entscheidet er, was mit dem Pferd passiert, wo es steht und wer es besuchen darf. Wer etwas hergibt, egal ob als Verkauf oder als Schenkung, sollte sich bewusst sein, dass er seine Rechte an dem Pferd aufgibt.

Wenn man das Pferd besuchen möchte, dann sollte man das auch entsprechend vereinbaren und Regelungen vorsehen. Einfach so zu Besuch kommen steht einem als ehemaliger Eigentümer nämlich nicht zu. Der neue Eigentümer hat ein Eigentumsrecht am Pferd und Besuchsrechte schränken sein Eigentum ein. Das ist nur dann möglich, wenn er dazu auch seine Zustimmung erteilt hat.

Natürlich ist es möglich, anderes zu vereinbaren. Es kann etwa ein Besuchsrecht vereinbart werden, allenfalls auch ein Vorkaufsrecht, falls man das Pferd doch wieder zurückkaufen möchte. Es ist natürlich auch möglich, vorzusehen, dass das Pferd vorerst probeweise an seinen neuen Platz kommt und sollte es sich dort nicht eingewöhnen oder nicht Teil einer Herde werden können, dass es dann wieder an den ursprünglichen Eigentümer zurückgeht.

Empfehlenswert ist es, sich im Vorfeld genau zu überlegen was man möchte und danach abzuklären, was auch juristisch gut umsetzbar ist. Das gilt auch für die „Schutzverträge“, die im Umlauf sind. Fraglich ist, was man will, was wirklich umsetzbar ist und wie man seine Wünsche auch durchsetzt.

Ist in einem Schutzvertrag geregelt, dass das Pferd nicht in einen anderen Stall verbracht werden soll, so sollte man sich die Frage stellen, was die Rechtsfolge ist, wenn der neue Eigentümer das Pferd doch in einen anderen Reitstall verbringt. Die österreichische Rechtslage kennt im Wesentlichen als Rechtsfolge den Schadenersatz; welchen Schaden hat ein ehemaliger Eigentümer, wenn sein Pferd in einen neuen Stall verbracht wird? Wie bringt man einen neuen Eigentümer dazu, das zu tun, was man möchte? Im Wege des Vertragsrechts sollte man sich Rechtsfolgen überlegen, wie zB Vertragsstrafen (Strafzahlung für den Fall, dass gewisse Umstände eintreten). Bewusst sollte man sich aber auch immer sein, was der Vertragspartner auch bereit wäre, zu unterschreiben. Überzogene Forderungen können natürlich auch dazu führen, dass ein Rechtsgeschäft (die Schenkung eines Beistellpferdes) erst gar nicht zustande kommen. Alles in allem ist es wie oft im Leben, es muss abgewogen und die Ziele genau festgesetzt werden.

Haben Sie auch eine Rechtsfrage? Dann mailen Sie diese bitte unter Angabe Ihrer Mitgliedsnummer sowie einer Telefonnummer, unter der Frau Dr. Ollinger Sie erreichen kann, an presse@noeps.at.

Hier findest du alle bereits ausgearbeiteten Rechtsfragen unserer Kolumne Recht gehabt?  im Detail. 

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